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Ihr hättet auch anders gekonnt
Rede von Wolfgang Kaleck am 20. Juli 2004

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Es ist eine Geschichte, der Deserteure und Kriegsdienstverweigerer der Wehrmacht zu gedenken, und es ist eine andere Geschichte, dies am 20. Juli 2004, dem 60. Jahrestag des gescheiterten Attentates auf Hitler, in der Gedenkstätte Deutscher Widerstand, zwischen der offiziellen Veranstaltung der Bundesregierung und dem Bundeswehrgelöbnis zu tun.
Die Geschichte der Deserteure und Betroffenen der Militärjustiz erzählen wäre schon genug:
Angefangen von den 30.000 Todesurteilen der Militärjustiz, den geschätzt 20.000 tatsächlich Hingerichteten bis zu den Folterungen, der Lagerhaft und dem Dienst in den Strafbataillonen: Wer sich die Einzelschicksale der wenigen Überlebenden durchliest, merkt schnell, dass sie nicht über einen Kamm zu scheren sind, wie Mario Kröger, Lorenz Schreimel, August Weiss, Peter Schilling und Kurt Baumgardt, um nur einige zu nennen. Sie kamen aus der Arbeiterbewegung, aus katholischen Milieus oder aus Junkerfamilien, waren zum Teil politisch engagiert, einige auch nach dem Krieg, andere nicht. Die Individuen bilden einen vollständigen Kontrast zu den fanatisierten und Hitler zujubelnden Massen, den in Reih und Glied Marschierenden, die Tod und Vernichtung über ganz Europa und darüber hinaus brachten. Sie sind Menschen geblieben, haben sich ihr Gewissen bewahrt, ihren natürlichen Lebenserhaltungstrieb und ihre natürliche Abwehr davor, andere, oft wehrlose, Menschen zu töten.
Doch nach dem Kriege wurde es ihnen nicht gedankt. Durch die erlittene Behandlung traumatisiert und oft physisch angeschlagen, mussten sich die meisten am Rande der Nachkriegsgesellschaft durchschlagen. Entschädigungen für die erlittene Haft, Anrechnung der Haftzeiten auf die Rente und strafrechtliche Rehabilitierung wurden ihnen oft von denselben furchtbaren Juristen verweigert, die wenige Jahre zuvor noch im Hitler-Justizapparat gedient hatten. Viele verschwiegen ihre Geschichte gegenüber Familie und Freunden, weil es den Millionen von Tätern, Mitläufern und denen, die zu Unrecht geschwiegen hatten, unerträglich war, wenn jemand vor ihnen stand, der die gelebte Möglichkeit verkörperte, dass es auch anders ging, und der ihnen den Spiegel vorhielt: „Ihr hättet auch anders gekonnt.“ Stattdessen strickten die Eliten und ihre Soldaten weiter an der Legende von der sauberen Wehrmacht, schwadronierten von dem Staat und der Ordnung, denen als zeitlosen Erscheinungen auch in schwersten Zeiten zu dienen sei, und davon, dass Fahnenflucht auch zu anderen Zeiten und in anderen Ländern hart bestraft worden sei.
Das Gedenken an die „anderen Soldaten“, die Befehle und den Dienst verweigerten, wurde zunächst nur von wenigen Schriftstellern, wie Heinrich Böll, hochgehalten. Es dauerte bis zur Friedensbewegung Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre, bis lokale Gruppierungen um Deserteursdenkmäler und engagierte wissenschaftliche Forschungen den Boden für politische Initiativen schufen, die Entschädigung und Rehabilitierung für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer zum Ziel hatten. Doch es dauerte bis in das Jahr 2002, dass viel zu spät für die allermeisten Überlebenden der Bundestag beschloss, alle Deserteure zu rehabilitieren.
So schön es ist, dass fast 60 Jahre nach Kriegsende diese Verfolgten des Naziregimes zumindest teilweise ihr Recht erhielten - wenn auch keine Entschädigung vorgesehen war - so unerträglich ist der Rückblick auf diese fast 60-jährige Skandalgeschichte, in der vor allem Rechtsprechung und Rechtswissenschaft eine bedeutende Rolle spielen. Keiner der Blutrichter wurde für seine Mordtaten in Robe juristisch zur Verantwortung gezogen. Sie durften nach dem Krieg auf ihren hochdotierten Richter- und Ministerialratsstühlen, in den Justitiaraten von Großunternehmen und auf ihren Lehrstühlen Platz nehmen. Bis zu ihrem Tod konnten sie sich in der Öffentlichkeit in eigener Sache stets an prominenter Stelle äußern. Ein besonders abstoßendes Beispiel ist der ehemalige Kriegsrichter und Kommentator des Militärstrafgesetzbuches von 1944, Erich Schwinge, der nach dem Krieg nicht nur Rektor der Marburger Universität werden durfte, Ordinarius für Strafrecht, in dessen Festschrift zum 70. Geburtstag die gesammelte bundesdeutsche Strafrechtselite schrieb, und der sogar noch 1993 in der Juristenzeitung, die alle Juristen lesen, der Neuen Juristischen Wochenschrift, das erste bahnbrechende Urteil des Bundessozialgerichts, das Hinterbliebenen eines Deserteurs eine Rente gewährt, im scheinbar wissenschaftlichen Gewand bewerten durfte. So schrieb er, dass das Gericht pauschalierend Tausende mit einem Stigma versehen und ihr Wirken allgemein in den Verdacht verbrecherischen Tuns rücken würde - die ehemaligen Wehrmachtsrichter, die militärischen Beisitzer der Spruchkörper, welche an anderen Todesurteilen beteiligt waren, die vor der Bestätigung dieser Urteile zu ihrer Überprüfung berufenen Juristen und die Gerichtsherren, denen die Bestätigung der Urteile oblag. Im letzten Satz darf der ehemalige Blutrichter und nun als ordentlicher Strafrechtsprofessor Auftretende allen Ernstes ausführen, dass das Urteil des BSG aus dem Jahre 1991 nicht im Einklang mit dem stehe, was man als richterliche Verantwortung bezeichne.
Schwinge ist 1994 verstorben; der prominenteste der furchtbaren Juristen, Hans Filbinger, durfte sich jüngst, im Herbst 2003, zu seinem 90. Geburtstag aller Ehren, vor allem seiner Parteifreunde aus der CDU, erfreuen. Er wurde vor wenigen Wochen als Wahlmann in die Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten entsandt. Auf seiner Homepage lässt er sich allen Ernstes mit Dreyfus vergleichen und von dem Auftragsjournalisten Günter Gillessen einen Rechtfertigungsartikel schreiben, der behauptet, dass das Militärstrafrecht der Wehrmacht kein Geschöpf des NS-Staates, sondern das im Kern unveränderte deutsche Militärstrafrecht von 1872 gewesen sei und dem international Üblichen entsprach und deshalb nicht als Nazirecht abgetan werden könnte.
Es ist bezeichnend, dass die Bundeswehr heute, wie jedes Jahr von kritischer Öffentlichkeit abgeschirmt, mit einem militärischen Ritual des Widerstandes gegen Hitler, der gemeinhin mit den Attentätern des 20. Juli 1944 in eins gesetzt wird, gedenkt und dabei die „anderen Soldaten“ nicht erwähnt werden. Denn - ohne in platte Vergleiche abzugleiten - den Kriegsdienst zu verweigern mag in Deutschland heute einfach sein, weil die Bundeswehr zu Zeit weniger Soldaten braucht. Doch die Bundeswehr akzeptiert bis heute nicht, dass Soldaten den Anspruch des Soldatengesetzes und Wehrstrafgesetzes ernst nehmen und nach sorgfältiger Prüfung rechtswidrige Befehle nicht befolgen. So heißt es in einem Urteil des Truppendienstgerichts Nord vom Februar 2004 zur Befehlsverweigerung eines Offiziers im Irak-Krieg:
„Vorsätzlicher Ungehorsam von Befehlen stellt stets ein sehr ernst zu nehmendes Dienstvergehen dar, da eine Armee ohne das Prinzip von Befehl und Gehorsam nicht bestehen kann. Die Gehorsamspflicht gehört daher zu den zentralen Pflichten eines jeden Soldaten. Fehlt die Bereitschaft zum Gehorsam, kann die Funktionsfähigkeit einer Armee gelähmt oder zumindest in Frage gestellt werden. Dies gilt erst recht, wenn ein Vorgesetzter, der zu beispielhaftem Verhalten verpflichtet ist, vorsätzlich Befehlen nicht nachkommt. Er untergräbt auf diese Weise seine Autorität und schädigt sein dienstliches Ansehen erheblich. So wichtig es für Streitkräfte in einem Rechtsstaat ist, dass ihre Soldaten ihnen erteilte Befehle gegebenenfalls auf Verbindlichkeit prüfen, so schädlich ist es für Streitkräfte, wenn Soldaten rechtmäßige Befehle nicht befolgen.“
Dies die Ausführungen zur Verweigerung eines Offiziers, sich an einem nach fast einhelliger Einschätzung bezüglich des Kriegsgrundes als auch der Kriegsführung völkerrechtswidrigen Krieg zu beteiligen.
Doch über die Bundeswehr reden wir ein anderes Mal. Der Wehrmachtsdeserteur Peter Schilling sieht sich in einem Interview nicht als hilfsloses Opfer, sondern als Handelnder. Für ihn bedeutet Desertion die aktive Weigerung, den Herrschaftsanspruch des NS-Regimes anzuerkennen. Die Würdigung seines Handelns will er nicht „irgendwelchen so genannten Obrigkeiten“ übertragen. Sein Wunsch soll respektiert werden. Und die Dichterin Ingeborg Bachmann soll zu seiner und aller Deserteure und Kriegsdienstverweigerer Ehren zitiert werden:
Die Uniform des Tages ist die Geduld, die Auszeichnung der armselige Stern der Hoffnung über dem Herzen.
Er wird verliehen für die Flucht vor den Fahnen, für die Tapferkeit vor dem Freund, für den Verrat unwürdiger Geheimnisse und die Nichtachtung jeglichen Befehls.
© Wolfgang Kaleck
Literatur (Auswahl):
Weitere Materialien finden sich auf der Homepage der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär: www.kampagne.de
Norbert Haase/Gerhard Paul (Hrsg.), Die anderen Soldaten. Wehrkraftzersetzung und Fahnenflucht im Zweiten Weltkrieg. Frankfurt 1995. Manfred Messerschmidt/Fritz Wüllner, Die Wehrmachtsjustiz im Dienste des Nationalsozialismus. Zerstörung einer Legende. Baden-Baden 1987. Günter Saathoff, Michael Eberlein, Roland Müller, Dem Tode entronnen. Zeitzeugeninterviews mit Überlebenden der NS-Militärjustiz. Köln 1993. Wolfram Wette, Der Fall Filbinger, Rede vom 14.September 2003, www.vvn-bda.de/freiburg/wette.pdf Fritz Wüllner, Die NS-Militärjustiz und das Elend der Geschichtsschreibung. Baden-Baden 1991. |

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