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"Verweigern Sie Ihre weitere Beteiligung an diesem Krieg!"
Desertionsaufrufe an Soldaten der Bundeswehr

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In den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde Kriegführen für die
ursprünglich auf Verteidigung eingeschworene Bundeswehr nicht nur
denkbar, sondern auch möglich gemacht und schließlich Realität.
Anlassbezogen wird von AntimilitaristInnen immer wieder zur Desertion
aus der kriegführenden Armee aufgerufen. Bereits 1991 während des
zweiten Golfkriegs fand sich in Erklärungen der Kampagne der
wiederholte Aufruf an "beteiligte Soldaten", zu desertieren. Wurden
solche Töne 1991 von der Justiz weitestgehend ignoriert, sah es 1999
anders aus. Kein Wunder, beteiligte sich die Bundeswehr 1999 doch auch
erstmals offen völkerrechts- und grundgesetzwidrig an einem
Angriffskrieg.
Soldaten der Bundeswehr ist es laut Soldatengesetz untersagt, Befehle
zu befolgen, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Am 21. April
1999 wurde in der taz ein Aufruf veröffentlicht, den zahlreiche
Einzelpersonen, das Neue Forum und die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär unterzeichnet hatten:
Text des Aufrufs
Im Juni 99 – die völkerrechtswidrigen Angriffe gegen Jugoslawien waren gerade ausgesetzt worden - erschienen in den Räumen der Kampagne zwei
Staatsanwälte und zehn Beamte des Landeskriminalamtes. Der Grund der
Durchsuchung lag - glaubte man der Berliner Staatsanwaltschaft - in der
gemeinsamen U-Bahnfahrt einer angehenden Kriminalkommissarin, eines
Polizeimeisters und eines Kriminalhauptkommissars. Diese wollten in
einer U-Bahn ein Plakat entdeckt haben, auf dem unter den Konterfeis
mehrerer kriegsverantwortlicher deutscher Politiker Soldaten
aufgefordert wurden, "aus allen kriegsführenden Armeen" zu desertieren.
Ralf Siemens von der Kampagne übernahm die Verantwortung. Die letzten Exemplare des Plakats wurden beschlagnahmt.
Polizei und Staatsanwaltschaften fuhren 1999 nicht nur U-Bahn und lasen
taz, sondern besuchten Kundgebungen und Demonstrationen gegen den
Nato-Krieg. Das Ergebnis dieser Aktivitäten waren bundesweit über 100
Verfahren gegen etwa 60 Personen wegen "Aufruf zu Straftaten". Neben
dem Abdruck des Aufrufs in der taz und der Veröffentlichung der Kampagnen-Plakate
waren auf Kundgebungen ähnliche Aufrufe verbreitet worden. Die Nato
warf derweil über dem Kosovo mit Drohungen untermauerte
Aufrufe an Angehörige der jugoslawischen Streitkräfte ab, sich von der
Truppe zu entfernen.
In einem Fall wurde ein Verfahren eingeleitet, obwohl der Aufruf nur
lautete: "Soldaten, verweigert jetzt!" Ein anderer Angeklagter hatte
bei einer Demonstration vor einer Kaserne in Calw "Desertiert!“ auf die
Straße geschrieben.
Die UnterzeichnerInnen des "taz-Aufrufs" erhielten im Sommer vom
zuständigen Berliner Amtsgericht Strafbefehle über bis zu 7.500 DM. Sie
hätten zu Straftaten wie Fahnenflucht und Befehlsverweigerung
aufgerufen. Bezahlt wurde nicht. Eine Prozessflut folgte ab November
1999. Die AmtsrichterInnen lehnten es in der Regel ab, sich mit der
völkerrechtlichen Problematik auseinanderzusetzen, und beriefen sich
einerseits auf die Meinungsfreiheit, was zu Freispruch führte,
andererseits darauf, Fahnenflucht sei so oder so eine Straftat. In
letzerem Fall wurden die Angeklagten verurteilt. In jedem Fall ging es
in die nächste Instanz - je nach Ausgang des Verfahrens legten entweder
Staatsanwaltschaft oder Angeklagte Rechtsmittel ein.
Zahlen zu Verurteilungen und Freisprüchen.
Die Prozessflut kam erst am 2. Mai 2001 zum Stehen. Das Berliner Kammergericht sprach Ralf Siemens von der Kampagne und
Volker Böge als einen Erstunterzeichner des in der taz veröffentlichten
Aufrufs vom Vorwurf der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten frei.
Das Völkerrecht spielte in diesem Freispruch keine Rolle (mehr).
Freigesprochen wurde aufgrund des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, das
dadurch zugunsten der antimilitaristischen Arbeit erneut gestärkt
wurde.
Hier ein Resumé.
Presseinfo zum einzigen Freispruch aufgrund der Völkerrechtswidrigkeit des Krieges.
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