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"Verweigern Sie Ihre weitere Beteiligung an diesem Krieg!"
Desertionsaufrufe an Soldaten der Bundeswehr


In den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde Kriegführen für die ursprünglich auf Verteidigung eingeschworene Bundeswehr nicht nur denkbar, sondern auch möglich gemacht und schließlich Realität. Anlassbezogen wird von AntimilitaristInnen immer wieder zur Desertion aus der kriegführenden Armee aufgerufen. Bereits 1991 während des zweiten Golfkriegs fand sich in Erklärungen der Kampagne der wiederholte Aufruf an "beteiligte Soldaten", zu desertieren. Wurden solche Töne 1991 von der Justiz weitestgehend ignoriert, sah es 1999 anders aus. Kein Wunder, beteiligte sich die Bundeswehr 1999 doch auch erstmals offen völkerrechts- und grundgesetzwidrig an einem Angriffskrieg.

Soldaten der Bundeswehr ist es laut Soldatengesetz untersagt, Befehle zu befolgen, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Am 21. April 1999 wurde in der taz ein Aufruf veröffentlicht, den zahlreiche Einzelpersonen, das Neue Forum und die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär unterzeichnet hatten:
Text des Aufrufs

Im Juni 99 – die völkerrechtswidrigen Angriffe gegen Jugoslawien waren gerade ausgesetzt worden - erschienen in den Räumen der Kampagne zwei Staatsanwälte und zehn Beamte des Landeskriminalamtes. Der Grund der Durchsuchung lag - glaubte man der Berliner Staatsanwaltschaft - in der gemeinsamen U-Bahnfahrt einer angehenden Kriminalkommissarin, eines Polizeimeisters und eines Kriminalhauptkommissars. Diese wollten in einer U-Bahn ein Plakat entdeckt haben, auf dem unter den Konterfeis mehrerer kriegsverantwortlicher deutscher Politiker Soldaten aufgefordert wurden, "aus allen kriegsführenden Armeen" zu desertieren. Ralf Siemens von der Kampagne übernahm die Verantwortung. Die letzten Exemplare des Plakats wurden beschlagnahmt.
Polizei und Staatsanwaltschaften fuhren 1999 nicht nur U-Bahn und lasen taz, sondern besuchten Kundgebungen und Demonstrationen gegen den Nato-Krieg. Das Ergebnis dieser Aktivitäten waren bundesweit über 100 Verfahren gegen etwa 60 Personen wegen "Aufruf zu Straftaten". Neben dem Abdruck des Aufrufs in der taz und der Veröffentlichung der Kampagnen-Plakate waren auf Kundgebungen ähnliche Aufrufe verbreitet worden. Die Nato warf derweil über dem Kosovo mit Drohungen untermauerte Aufrufe an Angehörige der jugoslawischen Streitkräfte ab, sich von der Truppe zu entfernen.

In einem Fall wurde ein Verfahren eingeleitet, obwohl der Aufruf nur lautete: "Soldaten, verweigert jetzt!" Ein anderer Angeklagter hatte bei einer Demonstration vor einer Kaserne in Calw "Desertiert!“ auf die Straße geschrieben.

Die UnterzeichnerInnen des "taz-Aufrufs" erhielten im Sommer vom zuständigen Berliner Amtsgericht Strafbefehle über bis zu 7.500 DM. Sie hätten zu Straftaten wie Fahnenflucht und Befehlsverweigerung aufgerufen. Bezahlt wurde nicht. Eine Prozessflut folgte ab November 1999. Die AmtsrichterInnen lehnten es in der Regel ab, sich mit der völkerrechtlichen Problematik auseinanderzusetzen, und beriefen sich einerseits auf die Meinungsfreiheit, was zu Freispruch führte, andererseits darauf, Fahnenflucht sei so oder so eine Straftat. In letzerem Fall wurden die Angeklagten verurteilt. In jedem Fall ging es in die nächste Instanz - je nach Ausgang des Verfahrens legten entweder Staatsanwaltschaft oder Angeklagte Rechtsmittel ein.

Zahlen zu Verurteilungen und Freisprüchen.

Die Prozessflut kam erst am 2. Mai 2001 zum Stehen. Das Berliner Kammergericht sprach Ralf Siemens von der Kampagne und Volker Böge als einen Erstunterzeichner des in der taz veröffentlichten Aufrufs vom Vorwurf der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten frei. Das Völkerrecht spielte in diesem Freispruch keine Rolle (mehr). Freigesprochen wurde aufgrund des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, das dadurch zugunsten der antimilitaristischen Arbeit erneut gestärkt wurde.

Hier ein Resumé.
Presseinfo zum einzigen Freispruch aufgrund der Völkerrechtswidrigkeit des Krieges.