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Verfahren wegen Aufruf zur Desertion
Überblick über Freisprüche und Verurteilungen

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Nach Veröffentlichung des Aufrufs in der taz am 21.04.1999 wurden rund 100 Verfahren gegen etwa 60 UnterzeichnerInnen angestrengt.
Bis April 2001 mussten sich 41 UnterzeichnerInnen in der 1. Instanz vor dem Berliner Amtsgericht verantworten. 33 KriegsgegnerInnen wurden freigesprochen, 7 wurden verurteilt, und in einem Fall wurde das Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes eingestellt. Die Staatsanwaltschaft legte gegen alle Freisprüche Berufung ein. Die Verurteilten legten ebenfalls Rechtsmittel ein.
Die Berufungsverhandlungen fanden vor dem Landgericht (LG) Berlin statt.
12 von 14 Berufungsverhandlungen vor dem Landgericht Berlin endeten bis April 2001 mit einem Freispruch, zwei mit einer Verurteilung. Gegen die Freisprüche legte wiederum die Staatsanwaltschaft Revision ein.
Weitere Verfahren wurden gegen KriegsgegnerInnen in Bonn, Horb, Münster, Nürnberg und Tübingen angestrengt.
Die Prozesse kamen mit den drittinstanzlichen Verhandlungen gegen Ralf Siemens von der Berliner Kampagne und gegen Volker Böge zum Stehen. Bereits erfolgte Verurteilungen wurden danach gerichtlich aufgehoben. Freisprüche wurden rechtskräftig, darunter auch ein einziger Freispruch, der sich ausdrücklich nicht auf die Meinungsfreiheit, sondern auf die Völkerrechtswidrigkeit des Angriffs gegen Jugoslawien gründete.
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