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PRESSEINFO

Nummer: 02/96

AutorIn: Thorsten Schröder, Arne Behrensen

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 09.01.1996

Einst Republikflucht – heute Fahnenflucht!

Der 26jährige Ex-DDR-Bürger Oliver Blaudszun, der bereits in der ehemaligen DDR den Militärdienst total verweigerte, und in der DDR dafür straffrei blieb, sitzt seit dem 27.11.1995 wegen Fahnenflucht in Westberliner U-Haft.

Er saß 1988 im Alter von 18 Jahren wegen Republikflucht in viermonatiger Stasi-Haft und wurde später zu 17 Monaten Freiheitsentzug verurteilt und kam erst am 13.11.1989 frei. Während seiner Stasi-Haft wurde ihm auch noch eine Bestrafung wegen seiner Totalverweigerung angedroht. Diese Drohung wird nun von der BRD-Justiz in die Tat umgesetzt.

Obwohl Oliver Blaudszun als politisch Verfolgter in der DDR anerkannt ist, wurde er zum 3.1.1994 von der Bundeswehr zum Grundwehrdienst einberufen. Zu diesem Zeitpunkt war Oliver Blaudszun nicht von der Bundeswehr gemustert worden. Die Einberufung stützte sich auf das Ergebnis einer NVA-Musterung nach Augenschein aus dem Jahre 1987.

Vergeblich versuchte Oliver Blaudszun mit Verweis auf seine politische Verfolgung und die abgesessene Haftstrafe in der DDR, die Einberufung wieder aufheben zu lassen.

Seit dem 3.1.1994 war Oliver Blaudszun fahnenflüchtig und wurde schließlich mit Haftbefehl gesucht. Am 27.11.1995 wurde er am Flughafen Frankfurt/Main verhaftet und sitzt bis zu seinem Prozeß vor dem Amtsgericht Tiergarten in U-Haft.

Laut eines Schreibens der Staatsanwaltschaft ist „eine eventuell erfolgte Anerkennung des Beschuldigten als politischer Häftling in der DDR ... im vorliegenden Verfahren ohne Bedeutung“.

Dies ist ein besonders krasser Fall des Umgangs der Bundeswehr und der bundesdeutschen Justiz mit NVA-gemusterten Wehrpflichtigen aus der ehemaligen DDR. Außerdem zeigt der "Fall" Oliver Blaudszun den unterschiedlichen Umgang der beiden deutschen Staaten mit dem Phänomen der Totalverweigerung.

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