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PRESSEINFO

Nummer: 06/96

AutorIn: Matthias Mücke, Andreas Schroth

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 02.02.1996

Totale Kriegsdienstverweigerung
Strafprozeß gegen Potsdamer Totalverweigerer Volker Wiedersberg

Der erste Potsdamer Strafprozeß gegen einen Kriegsdiensttotalverweigerer findet am 8. Februar 1996, 10.00 Uhr öffentlich im Raum 104 des Amtsgerichtes Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam statt.

Volker Wiedersberg ist Antimilitarist. Schon zu DDR-Zeiten sprach er sich gegen die paramilitärische Erziehung und die Wehrpflicht aus. Er hat Wehrlager, Wehrdienst und andere militärunterstützenden Tätigkeiten verweigert. Dies zog auch Konsequenzen für die berufliche Laufbahn nach sich.

Er ist heute einer der letzten, die schon zu DDR-Zeiten den Kriegsdienst total verweigerten und nun nach bundesdeutschem Recht wegen Dienstflucht angeklagt werden.

Der letzte spektakuläre Fall dieser Art war das Verfahren gegen Oliver Blaudszun vor dem AG Berlin am 22 Januar. Blaudszun wurde zu 3 Monaten Freiheitsentzug, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt, unter Vernachlässigung seiner totalen Verweigerung des Dienstes bereits bei der NVA.

Die Besonderheit des Prozesses gegen Wiedersberg liegt nicht nur in der Tatsache, daß Wiedersberg der erste Potsdamer Totalverweigerer ist, sondern darin, daß er beabsichtigt, die allgemeine Wehrpflicht in ihrer Gesamtproblematik zu thematisieren. Neben einigen Beweisanträgen ist auch ein Rechtsgutachten erstellt worden, welches den Richter bewegen soll, sich an das Bundesverfassungsgericht zu wenden.

Von 9.00 - 9.30 Uhr steht Volker Wiedersberg am Verhandlungstag in der Kantine des Amtsgerichtes für Pressegespräche zur Verfügung, und u.U. auch nach der Verhandlung. Eine Pressemappe liegt dann vor.

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