Home
Kampagne
Wehrpflichtinfos
Spenden
Materialien
Verein
Links

   


Kampagne gegen
Wehrpflicht, Zwangs-
dienste und Militär

Kopenhagener Str. 71
10437 Berlin

Kontakt
 
 
 
 
Presse

Presse 2008
Presse 2007
Presse 2006
Presse 2005
Presse 2004
Presse 2003
Presse 2002
Presse 2001
Presse 2000
Presse 1999
Presse 1998
Presse 1997
Presse 1996
illoyal
Presseberichte
 
 
 

PRESSEINFO

Nummer: 07/96

AutorIn: Matthias Mücke, Andreas Schroth

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 08.02.1996

Ende der Wehrpflicht?

Prozeß gegen Totalverweigerer V. Wiedersberg vor dem Amtsgericht Potsdam ausgesetzt

Noch bevor das Gericht die Beweisaufnahme gegen Volker Wiedersberg, dem vorgeworfen wird, seinen Zivildienst nicht angetreten zu haben, begonnen hatte, setzte der Richter nach einer fünfzehnminütigen Pause den Prozeß aus.

Vorausgegangen war der Antrag des Anwalts von Wiedersberg, Wolfgang Kaleck, den Prozeß bis zu einem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Wehrpflicht zu vertagen. Kaleck berief sich dabei auf ein Rechtsgutachten von Dr. Manfred Baldus vom April 1995, das die Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Wehrpflicht in Frage stellt. Obwohl es in der Geschichte der Bundesrepublik mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Problematik gegeben hat, hält Baldus eine erneute Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit vor dem Hintergrund der geopolitischen Veränderungen nach 1989 für unbedingt notwendig und wird darin von weiteren Rechtswissenschaftlern unterstützt. Kaleck begründete seinen Antrag damit, daß wenn die allgemeine Wehrpflicht verfassungswidrig sei, der Angeklagte Wiedersberg nicht für deine Totalverweigerung bestraft werden darf.

Der Richter folgte nach anfänglicher Ratlosigkeit und einer Prozeßunterbrechung dem Antrag, weil er aufgrund der Schwere der Straftat und der Höhe des Strafmaßes eine eingehende Prüfung des zwanzigseitigen Gutachtens für notwendig hielt.

Frank John von der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär erklärt dazu: „Die Entscheidung stellt eine Wende in der Totalverweigerungsrechtsprechung dar. Erstmalig seit der Legitimationskrise der allgemeinen Wehrpflicht durch den Wegfall der Ost-Westkonfrontation hat sich damit auch die Rechtspraxis verändert. Sollte der Richter eine Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht einholen, bestände die Möglichkeit, die Wehrpflicht auf diesem Wege abzuschaffen.“

Der Prozeß wird zu einem noch unbekannten Termin fortgesetzt.

Rückfragen und der genaue Wortlaut des Gutachtens über Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär.

Pressestelle

Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
Kopenhagener Str. 71 - 10437 Berlin
Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029