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PRESSEINFO
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Nummer: 14/96
AutorIn: Andreas Schroth, Ralf Siemens
eMail: info@Kampagne.de
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Datum: 08.03.1996
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Erste Lesung des Deutschen Bundestages zur „Lex Bundeswehr“
„...und dann geht es wieder ans Morden.“
So kommentierte bereits Scharnhorst das Soldatenhandwerk am 15. Februar 1807. Der von der Bundeswehr verehrte preußische Militärreformer würde nach Verabschiedung der „Lex Bundeswehr“ für diese Äußerung einer Strafverfolgung unterliegen.
Soldaten jeder Armee, auch die der Bundeswehr, üben ein Kriegshandwerk aus, das auch das Morden von Menschen einschließen kann. Zur Kriegsführung gehören Brandschatzungen, Vergewaltigungen und das wahllose Morden von Zivilpersonen. Durch die beabsichtigte Einführung des § 109 b - Verunglimpfung der Bundeswehr - wird deutschen Soldaten ein besonderer Ehrenschutz zuteil, den sie nicht verdient haben.
Entgegen den Behauptungen der Redner der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die Bundeswehr kein Verfassungsorgan. Nach den Planungen des Verteidigungsministeriums ist die Bundeswehr nicht auf die Landes-verteidigung beschränkt. Die Gesetzesinitiative zielt auf die Einschränkung des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung, um bei Kriegseinsätzen der Bundeswehr im Ausland kritische Stimmen an der Heimatfront zu kriminalisieren und zu unterdrücken.
Bereits nach der geltenden Rechtsordnung werden antimilitaristische Auffassungen kriminalisiert. Aufgrund eines Ermittlungsverfahrens wegen Beleidigung haben 30 Beamte des Berliner Staatsschutes Räume der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär sowie der Tageszeitungen junge Welt und die tageszeitung am 5. März 1996 durchsucht. Eine unverhältnismäßige und überzogene Handlung, die den Schatten auf die zukünftigen Umgang mit pazifistischen/antimilitaristischen Auffassungen wirft.
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Pressestelle
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029 |
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