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PRESSEINFO

Nummer: 22/96

AutorIn: Holger Paech

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 03.05.1996

Berufungsverhandlung gegen Sascha Braumann,
am heutigen Freitag, 3. 5. 96, vor dem Landgericht Berlin

Heute verurteilte ein Richter des Landgerichts Berlin den ersten arrestierten ostdeutschen Totalverweigerer in der Berufungsverhandlung zu einer Haftstrafe von vier Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung.

Damit kam das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft nicht nach, die eine viermonatige Haftstrafe ohne Bewährung forderte.

Entgegen der Staatsanwaltschaft attestierte der vorsitzende Richter dem Angeklagten ein Gewissen. Sascha Braumanns totale Kriegsdienstverweigerung basiert somit auf einer politischen Gewissensentscheidung.

Der Anwalt Braumanns, Kajo Frings, beantragte die Aussetzung des Prozesses und forderte das Gericht auf, zu prüfen, ob die allgemeine Wehrpflicht trotz der Veränderungen nach 1989/90 noch verfassungsgemäß ist (vgl. hier: Rechtsgutachten von Dr. Manfred Baldus, „Die verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Wehrpflicht“, April, 1995).

Der Richter hatte allerdings keine verfassungsrechtlichen Bedenken, so daß er den Antrag auf Aussetzung nach 45minütiger Beratung ablehnte.

Etwa 30 ProzeßbeobachterInnen begleiteten den 3 ½ stündigen Prozeß.

Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär protestiert auf das schärfste gegen diese weitere Kriminalisierung von totalen Kriegsdienstverweigerern.

Für Ihre Nachfrage stehen wir Ihnen im Kampagnenbüro gerne zur Verfügung.

Pressestelle

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Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029