|
|
 |
|
PRESSEINFO
 |
 |
Amtsgericht Berlin verurteilt den Totalverweigerer Caspar Graf von Bothmer zu 6 Monaten Gefängnis ohne Bewährung.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 17.06.1996 fand vor dem Amtsgericht Tiergarten der Totalverweigerer-Prozeß gegen den Medizinstudenten Hans-Caspar Graf von Bothmer statt.
Gleich nach Eröffnung der Verhandlung beantragte Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck die Aussetzung des Verfahrens bis zur Enscheidung des Bundesverfassungsgericht (BVG) über die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht. Der Antrag stützte sich auf das Rechtsgutachten des Rechtswissenschaftlers Dr.Manfred Baldus, der in dem Rechtsgutachten zu dem Schluß kommt, daß die allgemeine Wehrplicht seit 1990 und der damit verbundenen politisch veränderten Lage nicht mehr verfassungsgemäß ist. Nach fünfminütigem Überfliegen und Prozeßunterbrechung wurde der Antrag vom vorsitzenden Richter abgelehnt, da nach seiner Einschätzung die Wehrpflicht als verfassungsgemäß angesehen werden müsse. Anschließend gab Caspar eine einstündige Erklärung ab, in der die Zusammenhänge zwischen Millitar und Zivildienst erläutert wurden. Er erklärte, daß er aus Gewissensgründen auch den Zivildienst nicht leisten wird.
Nachdem Staatsanwaltschaft und der Anwalt ihre Plädoyers gehalten hatten zog sich der Richter eine Dreiviertelstunde zur Beratung zurück. In seiner mündlichen Urteilsverkündung erklärte der Richter, daß es keinen Zusammenhang zwischen Zivildienst und militärischer Verplanung gibt und das Soldaten der Bundeswehr nicht zum Töten ausgebildet werden. In den 6 Monaten Gefängnis, zu denen er Caspar verurteilt hat, wünschte er sich, daß Caspar seine Haltung und Einstellung zur Wehrpflicht ändern möchte.
Caspar und RA Kaleck werden gegen das Urteil Berufung einlegen.
Bewertung des Urteils aus Sicht der Beobachter: Nicht nur der Staatsanwaltschaft, sondern auch dem Richter ist eine ignorante Haltung für die Beweggründe der Totalverweigerung zu attestieren; peinlich und skandalös die Äußerungen des Richters in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Man muß hoffen, daß Richter dieser Art nicht öfter auf Kriegsdienstgegner losgelassen werden.
|
|

Pressestelle
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
Kopenhagener Str. 71 - 10437 Berlin
Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029 |
|