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PRESSEINFO

Nummer: 30/96

AutorIn: Christian Herz, Holger Paech

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 27.05.1996

Einschränkung des Demonstrationsrechtes zugunsten des Gelöbnisses am 31.05.1996

Bereits am 12.04.1996 meldete die Gruppe Illoyal (ehemalige Reservisten der Bundeswehr und NVA) die Demonstration gegen das Gelöbnis an. Am 08.05.1996 folgte eine weitere Demonstrationsanmeldung der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär mit dem Ziel, den Demonstrationsteilnehmern eine freie Meinungsäußerung in unmittelbarer Nähe des Gelöbnisses zu ermöglichen. Der Staatsschutz hat absichtlich sowohl die Genehmigung der ersten als auch der zweiten Demonstrationsanmeldung verschleppt, um eventuelle Rechtsschritte zu behindern.  Die demonstrative Überbringung des Bescheides durch einen Boten am Freitag nachmittag unmittelbar vor den Pfingstfeiertagen dokumentiert dies. Das Referat Ordnungsbehördlicher Staatsschutz beabsichtigt, in undemokratischer Weise die Wirkung der Demonstration einzuschränken. Bislang ist lediglich eine Kundgebung auf dem Richhard-Wagner-Platz genehmigt.

„Im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und unter Berücksichtigung der Belange der Bundesrepublik Deutschland…“ meinen die Behörden, das Demonstrationsrecht massiv einschränken zu müssen. „Akustische Störungen jeder Art verletzen den Kern und Wesensbereich der Gelöbnisfeier unmittelbar und derart nachdrücklich, daß dies der Würde des Anlasses nicht gerecht wird“, heißt es offiziell. Das Schloß Charlottenburg ist mit diesem Bescheid (siehe Anlage) somit faktisch durch eine Bannmeile weiträumig abgeschottet. Es ist den Ordnungshütern wichtiger, ein Gelöbnis vor Kritikern zu schützen und den Ausnahmezustand herbeizuführen, als sich um die Aufrechterhaltung des Demonstrationsrechtes zu bemühen.

Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär protestiert gegen die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit. Wir fordern die Verantwortlichen auf, die Auflagen zurückzunehmen und die Demonstration auf der angemeldeten Strecke zu genehmigen. Eine Demokratie muß den gewaltfreien Widerstreit aushalten. Dies ist für beide Seiten beschwerlich, aber für die Demokratie notwendig.

Gegen den Bescheid vom Staatsschutz wird die Kampagne mit  juristischen Mitteln  vorgehen, obwohl der Ausgang von vornherein klar zu sein scheint.

Wir werden uns dafür einsetzen, daß der Schutz des Gelöbnisses nicht höher bewertet wird als das Demonstrationsrecht.

Pressestelle

Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029