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PRESSEINFO

Nummer: 39/96

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 16.10.1996

Heutige Expertenanhörung im Rechtsausschuß des Bundestages
zum Entwurf einer Gesetzesänderung „Verunglimpfung der Bundeswehr“

Ehre, wem Ehre gebührt:

Deutsche Soldaten müssen ehrlos bleiben!

Die Bundesregierung plant die Änderung des Strafgesetzbuches durch Einführung eines neuen § 109 b (Verunglimpfung der Bundeswehr). Diese Initiative sei erforderlich, so die Bundesregierung, um „die Funktionsfähigkeit und Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr,

den Einsatzwillen des einzelnen Soldaten ... zu schützen...“.

Die Bundeswehr braucht juristisch keinen Ehrenschutz, dazu reicht die gegenwärtige Rechtslage aus. Mit der beabsichtigten Strafandrohung wird das verfolgt, was bereits heute zu Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen und Strafbefehlen führt.

Diese geplante Gesetzesänderung muß vor dem Hintergrund der erweiterten Aufgaben der Bundeswehr gesehen werden. Die Bundeswehr ist keine „Verteidigungsarmee“. Seit 1990 wird die Bundeswehr zielstrebig zu einer weltweit einsatzfähigen Interventionsarmee umstrukturiert. Internationale Einsätze deutscher Soldaten sollen zum Normalfall und als selbstverständlicher Teil deutscher Außenpolitik gesellschaftlich abgesichert werden. Dafür ist aus Sicht der Bundesregierung und der Bundeswehr die gesellschaftliche Akzeptanz zu schaffen.

Die von der Bundesregierung initiierte Kampagne für einen Ehrenschutz der Bundeswehr soll radikalkritische Meinungen und Äußerungen über Aufgaben und Konsequenzen des (deutschen) Soldatenhandwerks strafrechtlich unterbinden und ein Klima schaffen, antimilitaristische Positionen bereits in den Köpfen zu zensieren. Die Ehrenschutzkampagne verfolgt das Ziel, radikalkritische Stimmen in der Gesellschaft zu isolieren und das deutsche Soldatenhandwerk als etwas Heldenhaftes zu etablieren. Die Bundeswehr als Institution wird für sakrosankt erklärt.

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