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PRESSEINFO
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Nummer: 40/96
AutorIn: Sascha Braumann
eMail: info@Kampagne.de
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Datum: 18.10.1996
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Stellungnahme der Kampagne gegen Wehrpflicht zur Reform des Strafgesetzbuches
Das Bonner Justizministerium plant eine Erweiterung des Strafgesetzbuches in Richtung härtere Strafen für DemonstrantInnen vor insbesondere Kriegsdenkmälern. Das heißt, wer "eine grob ungehörige Handlung" vor Gefallenendenkmälern verübt, "die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören", soll demnächst mit bis zu drei Jahren Knast oder entsprechender Geldstrafe verfolgt werden können.
Die ursprünglich vom Bundesrat eingebrachte Forderung, rechte Anschläge auf Gedenkstätten für Opfer nationalsozialistischer, rassistischer und anderer Verfolgung allgemein und per eigenen Gesetz ahnden zu können, soll laut CDU/CSU und natürlich FDP jetzt auf links ausgeweitet werden. Wobei die Ausweitung sich nicht mehr "nur" auf die Schändung und Verhöhnung von Denkmälern sondern auch auf Demonstrationen mit eindeutig antimilitaristischem Charakter beziehen können soll.
Man kennt das; seit der Wiedervereinigung spätestens wird immer stärker von seiten der Bundesregierung versucht, erstens rechte und linke Meinungsäußerungen und Gewalt gleichzusetzen und, was die allgemeinpolitische Haltung betrifft, Widerstand gegen Unrechtssysteme nur dann anzuerkennen, wenn er militärisch war. Beispiel dafür ist die alljährliche Gedenkfeier und Verklärung der "Opfer des 20. Juli 1944", als die Generäle des Zweiten Weltkrieges kalte Füße bekamen und hofften, durch die Beseitigung Hitlers die Großmachtrolle Deutschlands erhalten zu können. Die Vermischung des Gedenkens von Tätern und Opfern der Gewaltregime wird deutlich, wenn man sich die Gestaltung der "Neuen Wache" ansieht.
Die ausdrückliche Einbeziehung von Kriegerdenkmälern in die gesetzlich zu schützenden Gedenkstätten setzt ein deutliches Zeichen gerade in Bezug auf die derzeit laufende Diskussion um die Anerkennung der Desertion als Form des Widerstandes.
Abgesehen davon stellt diese Gesetzesänderung (so sie denn durchkommt), genau wie die Einführung des Ehrenschutzes extra für Soldaten, eine weitere Einschränkung des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung dar. Politisch brisante Themen sollen so tabuisiert, die Kultur des politischen Streites empfindlich behindert werden. Es soll "Ruhe an der Heimatfront" einkehren, damit deutsche Soldaten endlich wieder ungehindert marschieren können.
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Pressestelle
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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