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PRESSEINFO

Nummer: 41/96

AutorIn: Michael Behrendt, Arne Behrensen,
RA Wolfgang Kaleck, Frank John

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 25.10.1996

Die Wehrpflicht wackelt - trotzdem werden konsequente Kriegsdienstgegner immer noch hart bestraft

Am 30.10.1996 findet um 9.00 Uhr die Berufungsverhandlung gegen Oliver Blaudszun vor dem Berliner Landgericht statt. erstinstanzlich wurde er wegen Fahnenflucht zu 3 Monaten Haft auf Beweährung verurteilt. Der Fall hatte seinerzeit in der Öffentlichkeit für viel Aufmerksamkeit gesorgt, da Oliver Blaudszun fast zwei Monate in U-Haft saß. Außerdem verweigerte er schon in der DDR den Kriegsdienst und saß wegen versuchter Republikflucht 14 Monate im Gefängnis. Von der BRD wurde er als politischer Häftling anerkannt.

Der totale Kriegsdienstverweigerer Surena Golijani Moghaddam (19) sitzt seit dem 12.09.1996 im Bundeswehrarrest in der Alb-Kaserne in Stetten a.k.M.. Diese eigenständige Militärjustiz hält sich die Bundeswehr offen, da ihr zivile Gerichte zu milde urteilen.
Surenas Prozeß findet am 29.10.1996 um 11.15 Uhr im AG Sigmaringen statt. Interessanterweise ist der Prozeß noch während der Arrestzeit, so daß die Bundeswehr ihn unabhängig vom Urteil nach dem Prozeß wieder arrestieren wird.

Der Berliner Mathias U. wurde von der NVA gemustert und auf dieser Grundlage zum 02.01.1996 zur Bundeswehr einberufen. Sein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung wurde von allen Instanzen abgelehnt. Deswegen blieb ihm nur noch die Fahnenflucht. Nach neuneinhalb Monaten eigenmächtiger Abwesenheit wurde er jedoch von Feldjägern gestellt und arrestiert. Am Mitwoch, den 22.10.1996 wurde er aus dem Bundeswehrarrest vor das Berliner Amtsgericht gebracht und dort zu 6 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Anschließend wurde er wieder von der Bundeswehr arrestiert und soll 9 Monate nachdienen.

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