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PRESSEINFO

Nummer: 43/96

AutorIn: Frank John

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 30.10.1996

TKDV-Prozeß: Unschuldig aber doch verurteilt
Berufungsverhandlung gegen Oliver Blaudszun Landgericht Berlin

Die Berufung der  Strafzumessung der Staatsanwaltschaft wurde vom Gericht verworfen. Das AG-Urteil wegen Fahnenflucht wurde aufgehoben. Es ist ein neues Urteil  wegen versuchter Fahnenflucht gefällt worden. Das Strafmaß von drei Monaten Freiheitsentzug wurde auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt.

Heute wurde im Landgericht Berlin über die Berufungen im Prozeß gegen Oliver Blaudszun verhandelt. Oliver wurde  am 22.01.96 vom AG Tiergarten zu drei Monaten auf zwei Jahre Bewährung verurteilt.

Nachdem Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck heute dem Gericht darlegte, daß Oliver schon zu DDR-Zeiten Kriegsdienstverweiger war, und er gar nicht erst einberufen hätte werden dürfen, versuchte der Richter sich mit den beiden Parteien über eine Einstellung des Verfahrens zu einigen. Wie gewohnt in ihrer sturen Art weigerte sich die Staatsanwaltschaft, dem zuzustimmen.

Hätte die Staatsanwaltschaft nicht doch noch ihr stereotypisches Plädoyer gehalten, hätte man sie wieder mal gar nicht bemerkt. Wenn die Auseinandersetzungkraft so hoch wäre wie Ihre Strafvorstelung,  würde man sich mit der Art und Weise noch auseinandersetzen. Aber so hat man immer das Gefühl, einer beleidigten Leberwurst gegenüberzustehen, die auch nicht weiß, warum sie eigentlich da ist.

Leider hat der Richter dann auch nicht den Mut gefunden, Oliver freizusprechen. So verfiel er dann ganz dem Gedanken, ihn dann doch noch wegen versuchter Fahnenflucht zu verurteilen.

Es scheint, daß man sich in der Berliner Justiz geradezu darum bemüht, eine Peinlichkeit nach der anderen zu fabrizieren.

Die Verurteilung von Oliver ist und bleibt ein Skandal.

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