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Nummer: 49/96

AutorIn: Kai Osterhage

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 09.12.1996

Erstmals Strafverfahren gegen totalen Kriegsdienstverweigerer von Landgericht eingestellt

(Cottbus/Potsdam/Berlin) Am vergangenen Freitag, dem 6.12.96, fand vor dem Landgericht Potsdam die Berufungsverhandlung gegen den Totalen Kriegsdienstverweigerer Lothar Lehmann wegen Fahnenflucht und mehrfacher Gehorsamsverweigerung statt. Das überraschende Ergebnis: Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Tiemann stellte das Verfahren nach ca. zweistündiger Verhandlung ein. Lothar Lehmann, sein Rechtsanwalt Wilfried Lenz aus Bonn und die Staatsanwältin Hemmersbach stimmten zu. Als Auflage muß der aus Lacoma bei Cottbus stammende Lehmann 350,- DM an den BUND e.V. zahlen.

Im Prozeß machte Lothar Lehmann mit einer Prozeßerklärung deutlich, warum er auch den Zivildienst als Kriegsdienst ohne Waffe ablehne. Das Gericht erkannte an, daß Lehmann unter einem starken Gewissenkonflikt stand, der ihm die Ableistung der Wehrpflicht unmöglich machte.

Lehmann war 1995 der zweite totale Kriegsdienstverweigerer in der Geschichte der Bundeswehr, der 85 Tage im Bundeswehrarrest saß. Bundeswehrarreste von solcher Länge sind verfassungrechtlich äußerst umstritten. Lehmanns Arrestierung führte zu massiven Protesten der Öffentlichkeit und breitem Medien-Echo. Protestdemonstrationen wurden vor der der Kaserne Blankenfelde abgehalten, und das zuständige Truppendienstgericht in Potsdam wurde besetzt. Erst nach einem Hungerstreik wurde Lehmann aus dem Arrest entlassen. Im folgenden Strafprozeß wurde er am 10.6.96 vom Amtsgericht Zossen zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf zwei Jahre Bewährung verurteilt und ging daraufhin in Berufung. Das Höchstmaß für Fahnenflucht beträgt fünf Jahre Haft.

Die endgültige Einstellung des Verfahrens kann als kleine Sensation gewertet werden, da es - soweit uns bekannt - bisher noch nicht zu einer Einstellung in Strafverfahren gegen totale Kriegsdienstverweigerer kam. In Höxter und Berlin gab es 1995 mit Haftstrafen ohne Bewährung sogar verschärfte Bestrafungen. Richter Tiemann wollte denn auch die Entscheidung als „Ausnahme“ verstanden wissen. Die Einstellung des Verfahrens habe „...nichts mit einer Teilung der Ansichten des Angeklagten zu tun“. Das Gericht würde sie lediglich respektieren. Trotzdem ist die Einstellung des Verfahrens zu begrüßen. Das Landgericht Potsdam fällte hier eine mutige Entscheidung und setzt mit dem strafrechtlichen Umgang von Kriegsdienstgegnern im Land Brandenburg neue Maßstäbe. Es bleibt zu hoffen, daß die Einstellung des Verfahrens Signalwirkung über die Landesgrenzen Brandenburgs hinaus haben könnte.

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