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PRESSEINFO
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Nummer: 02/97
AutorIn: Mustafa Ünalan, Deniz Yücel
eMail: info@Kampagne.de
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Datum: 28.01.1997
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Bericht über die Verhandlung gegen den türkischen Kriegsdienstverweigerer Osman Murat Ülke
Heute, am 28. Januar 1997, fand vor dem Militärgericht am Obersten Generalstab in Ankara die Verhandlung gegen den türkischen Kriegsdienstverweigerer Osman Murat Ülke statt. Die Anklage lautete, er habe nach Artikel 155 des Türkischen Strafgesetzes „das Volk vom Militär distanziert“ und dadurch „die Bereitschaft zur nationalen Verteidigung geschwächt“. Der Prozeß endete mit der Verurteilung zu einer sechsmonatigen Haftstrafe. Da Osman schon über zwei Monate inhaftiert war, ist diese Strafe zwar abgegolten, freigelassen wurde er dennoch nicht. Statt dessen soll er erneut in die Kaserne gebracht werden.
Im Oktober 1996 war der Vorsitzende des mittlerweile verbotenen Vereins der KriegsgegnerInnen Îzmir verhaftet und ins Militärgefängnis von Ankara gebracht worden. Nach zwei zweimonatiger U-Haft erfolgte die Überstellung zu „seiner“ Einheit in Bilecik (Westtürkei). Da er dort jeglichen Gehorsam verweigerte, wurde er ins Militärgefängnis von Eskiûehir gebracht. Außerdem wurde eine zusätzliche Anklage wegen „Beharren auf Ungehorsam“ erhoben.
Am 27. Dezember 1996, im Anschluß an die diesbezüglichen Verhandlung, wurde Osman aus der Untersuchungshaft entlassen und dazu aufgefordert, sich der Einheit zu stellen. Er kam dieser Aufforderung nicht nach, versteckte sich aber auch nicht, sondern erklärte auf einer Pressekonferenz, daß er nicht freiwillig in der Kaserne erscheinen, aber weiterhin die Prozesse besuchen werde.
Die heutige Verhandlung nutze er dazu, erneut die Gründe für seine Verweigerung des Kriegsdienstes darzulegen: „Der Militärdienst ist der letzte Punkt, an dem der Staat unbegrenzte Macht über einen jungen Mann hat. Damit hofft der Staat, eine Sozialisation zu vollenden, die immer einen Zwangscharakter in sich trägt. Im Militär werden dem Mann seine humanitäre Verantwortung und seine Rechte entzogen. Der junge Mann wird zu chauvinistischen und patriarchalen Zielen erzogen, die im Zusammenhang mit unbedingtem Gehorsam, einer autoritären Sicht der Welt und Haß gegen ‘andere’ stehen. Aufgrund dieser Funktion im Sozialisationsprozeß ist der Militärdienst wirklich die ‘Schule der Nation’“. Und weiter: „Die andere Seite des Rechts auf Leben, ist die Verantwortung, nicht am Tod eines Menschen schuld zu sein. Das Töten einer Person ist der offensichtlichste Weg, das Recht auf Leben zu verletzen. Daher ist es für mich nicht nur ein Recht, sondern es ist auch meine Verantwortung, den Kriegsdienst zu verweigern.“
Für den 30. Januar ist der nächste Verhandlungstag im Verfahren wegen Ungehorsam angesetzt. Für den Fall, daß Osman den zivilen Ungehorsam fortsetzt, wozu er fest entschlossen ist, sind nach dem türkischen Militärstrafrecht eine endlose Kette von Verfahren und Haftstrafen wegen Ungehorsam möglich.
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