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PRESSEINFO
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Nummer: 08/97
AutorIn: Eva W. , Ralf Siemens
eMail: info@Kampagne.de
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Datum: 04.04.1997
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Politischer Prozeß wegen Beleidigung der Bundeswehr
Dienstag, 8. April, 9 Uhr, Amtsgericht Tiergarten,
Wilsnackerstr. 4, Raum D 106
Am kommenden Dienstag findet vor dem Amsgericht Tiergarten der erste Prozeß wegen Beleidigung im Zusammenhang mit dem ersten öffentlichen Gelöbnis der Bundeswehr in Berlin statt. Eva W. soll am 31. Mai 1996 vor dem Charlottenburger Schloß Soldaten der Bundeswehr mit „Mörder, Mörder“-Rufen beleidigt haben. Gegen die im November 1996 verhängte Geldstrafe in Höhe von 1.500 DM hatte sie Einspruch erhoben.
Über 2.500 Menschen hatten vor und bei dem Schloß Charlottenburg gegen das militärische Ritual, bei denen Rekruten auf ihre Todes- und Tötungsbereitschaft eingeschworen werden, protestiert. Ein breites Bündnis von der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär über Bündnis 90/Die Grünen, die PDS bis zu den Berliner Uni-Asten und dem AOK (Anti-Olympia-Komitee) riefen zu einer Demonstration sowie zu Aktionen direkt vor dem Schloß auf. 2.800 Polizisten sollten die 286 Rekruten vor Störungen schützen - trotzdem konnten mehrere hundert ProtestiererInnen bis vor das Schloß durchdringen und mit Pfiffen und „Mörder“-Rufen die Ansprachen teilweise übertönen. Ein Erfolg der Aktionen ist, daß deshalb dieses Jahr kein weiteres öffentliches Gelöbnis in Berlin stattfinden wird. Ein bereits für 1997 geplantes Gelöbnis in Berlin-Spandau wurde von der Bundeswehr abgesagt.
In einem Flugblatt, mit dem die Kampagne und die Gruppe AOK zum Prozeß gegen Eva W. mobilisieren, weisen sie auf den Hintergrund der Strafverfolgung hin: die Diskussion um den „Ehrenschutz“ für die Bundeswehr. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Bundeswehr und ihre Soldaten mit Einführung des neuen Paragraphen 109 b unter einem besonderen gesetzlichen Schutz vor Beleidigung und Verunglimpfung gestellt werden. Nach der Gesetzesvorlage soll die Höchststrafe hierfür von zwei auf drei Jahre Haft hochgesetzt werden und die Strafverfolgungsbehörden müßten bei Verdacht eines Vergehens nach Paragraph 109 b von sich aus tätig werden, nicht erst aufgrund einer Anzeige wie beim herkömmlichen Beleidigungsdelikt.
Die Debatte um den besonderen „Ehrenschutz“ wird vor der zunehmenden Propagierung und Durchführung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr geführt. So ist die Bundesregierung und die Bundeswehr mit dem jüngsten Einsatz der Bundeswehr in Albanien dem Ziel, für weltweite Kampfeinsätze die gesellschaftliche Akzeptanz herzustellen und sie zur Normalität deutscher Politik werden zu lassen, wieder ein Stück näher gekommen. Die Verteidigung des „Ansehens der Bundeswehr“ soll mit öffentlichen Gelöbnissen und teuren Werbekampagnen erreicht werden, aber auch mit Prozessen wie dem kommenden. Dies dient dazu, die Bevölkerung kriegstauglich zu machen, um den Boden für weltweite Kriegsführung vorzubereiten. Widerstand dagegen ist möglich und nötig, dazu werden auch Prozesse, die sich gegen Äußerungen über Aufgaben und Konsequenzen des (deutschen) Soldatenhandwerks richten, genutzt.
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Pressestelle
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
Kopenhagener Str. 71 - 10437 Berlin
Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029 |
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