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PRESSEINFO
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Prozeß wegen Beleidigung der Bundeswehr offenbart Zusammenarbeit zwischen Polizei und Bundeswehr
Der erste Verhandlungstag endete am gestrigen Dienstag im Prozeß gegen Eva W. wegen Beleidigung der Bundeswehr mit einer Vertagung. Der Angeklagten wird vorgeworfen, Soldaten der Bundeswehr während des ersten öffentlichen Gelöbnisses in Berlin am 31. Mai 1996 vor dem Charlottenburger Schloß mit „Mörder, Mörder“-Rufen beleidigt zu haben. Zu Beginn der Verhandlung verlas Eva W. eine Prozeßerklärung, in der sie auf den Zusammenhang von juristischer Verfolgung kritischer antimilitaristischer Stimmen und der Aufgabenerweiterung der Bundeswehr hinwies. Auf weitere Aussagen hat sie verzichtet. Umfangreiche notwendige Zeugenbefragungen werden voraussichtlich den Prozeß in die Länge ziehen. Ihr Rechtsanwalt, Sven Lindemann, wies auf die höchstrichterlichen Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht hin, die in diesem Prozeß eine wichtige Rolle spielen werden.
Die Zeugenvernehmung des Polizeidirektors Knape, der die Festnahme vornahm, offenbarte Hintergründe der polizeilichenn Vorbereitung für das Gelöbnis. Die Polizeiführung wurde auf die rechtliche Situation von Beleidigungsdelikten gegenüber Soldaten durch zwei Oberstaatsanwälte hingewiesen. Diese waren zuvor durch einen Generalstaatsanwalt über die rechtliche Situation belehrt worden.
Unklar ist geblieben, ob der Strafantrag wegen Beleidigung fristgerecht gestellt wurde. Da die Beleidigung ein Antragsdelikt ist, kann nur der, der sich beleidigt fühlt, Anzeige stellen. Soldaten der Bundeswehr haben dieses am Tag des Gelöbnisses nicht getan. Trotzdem hat die Polizei ohne Vorliegen von Anzeigen wahllos einzelne Personen festgenommen, die „Mörder, Mörder“ riefen. Strafanzeige hat die Bundeswehr aber erst im Oktober 1996, also fünf Monate nach dem Gelöbnis, gestellt. Vorausgegangen war eine Mitteilung des Berliner Landeskriminalamtes an die Bundeswehr über die Identität von Festgenommenen, die wegen „Mörder“-Rufen festgenommen wurden.
Sichtbar überfordert zeigte sich der Zeuge auf Fragen der Richterin zu den Hintergründen der Proteste und der Identität der Angeklagten. Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär, maßgeblich an den Aktivitäten gegen das Gelöbnis beteiligt, wurde zu einer Kampagne gegen „Größenwahn und Preußentum“. Und die Angeklagte sei aufgrund ihrer „Größe“ im Gedächtnis geblieben. Wie groß denn eine „große Frau“ sei, konnte er nicht beantworten. Als Maßstab gab er die Mindestgröße von weiblichen Bediensteten der Berliner Polizei und die Größe seiner Ehefrau an, die kleiner ist als er.
Auf solch präzise und ergiebige Aussagen leitender Berliner Polizisten wird im weiteren Verlauf des Prozesses nicht verzichtet werden müssen.
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Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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