Home
Kampagne
Wehrpflichtinfos
Spenden
Materialien
Verein
Links

   


Kampagne gegen
Wehrpflicht, Zwangs-
dienste und Militär

Kopenhagener Str. 71
10437 Berlin

Kontakt
 
 
 
 
Presse

Presse 2008
Presse 2007
Presse 2006
Presse 2005
Presse 2004
Presse 2003
Presse 2002
Presse 2001
Presse 2000
Presse 1999
Presse 1998
Presse 1997
Presse 1996
illoyal
Presseberichte
 
 
 

PRESSEINFO

Nummer: 18/97

AutorIn: Michael Behrendt, RA Wolfgang Kaleck

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 05.06.1997

Nach jahrelangem juristischem Marathon Freispruch für den Kriegsdienstverweigerer Oliver Blaudszun

Mit dem nun erfolgten Freispruch des Kammergerichts Berlin, findet die über zehnjährige politische, militärische und juristische Verfolgung von Oliver Blaudszun ein Ende.

Der dritte Strafsenat des Kammergerichts in Berlin hat durch den Beschluß vom 28.05.1997 Oliver Blaudszun vom Vorwurf der versuchten Fahnenflucht endgültig freigesprochen und ihm zudem für die erlittene Untersuchungshaft vom 27.11.1995 bis 22.01.1996 eine Entschädigung zugesprochen.

Der Beschluß des höchsten Berliner Gerichts zeigt, daß die öffentliche Meinung bei der letzten Verurteilung Blaudszuns im Oktober 1996 durchaus das richtige Rechtsgefühl bewiesen hat, als die Freilassung des Verweigerers und dessen Freisprechung gefordert worden war. Die Berliner Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht bekamen nunmehr attestiert, daß sie einen Kriegsdienstverweigerer, der schon im Osten wegen seiner Anschauung verfolgt worden war, unschuldig zwei Monate in Untersuchungshaft behalten haben. Weiterhin bedeutet der Beschluß in rechtlicher Hinsicht, daß Einberufungsbescheiden nicht einfach blind Folge zu leisten ist, sondern unter bestimmten Umständen sich im Nachhinein herausstellen kann, daß diese rechtlich nicht in Ordnung waren und die so Einberufenen auch nicht für die Nichtbefolgung der Bescheide bestraft werden können.

Hintergrundinformation

Zur Erinnerung: Der DDR-Kriegsdienstverweigerer Oliver Blaudszun war am 27.11.1995 am Flughafen Frankfurt/M verhaftet und in Untersuchungshaft genommen worden mit dem Vorwurf, in der Bundesrepublik Deutschland seinem Einberufungsbescheid keine Folge geleistet zu haben. In der Folgezeit hatte sich herausgestellt, daß Blaudszun schon zu DDR-Zeiten von der DDR-Behörden aufgrund seiner Kriegsdienstverweigerung verfolgt worden war und inhaftiert wurde. Er hatte dann gegenüber dem Kreiswehrersatzamt Berlin seine Kriegsdienstverweigerung bekräftigt. Dies hatte allerdings die Berliner Staatsanwaltschaft und das Berliner Amtsgericht unbeeindruckt gelassen. Es wurde seine Haftfortdauer bis zum ersten Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht am 22.01.1996 angeordnet. Dort wurde er wegen vollendeter Fahnenflucht zu 3 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Mit Urteil des Landgerichts Berlin vom 30.10.1996 wurde das Strafmaß in Höhe von 3 Monaten auf Bewährung zwar gelassen, doch das Landgericht hatte sich bereits in einem wesentlichen Punkt der Argumentation des Verteidigers Wolfgang Kaleck angeschlossen.

Durch Akteneinsicht bei der Gauck-Behörde konnten Vermerke beigebracht werden, daß Blaudszun aktenkundig gegenüber dem damaligen Wehrkreiskommando in Berlin seinen Antrag auf Bausoldatendienst gestellt hatte. Durch eine Verfügung des Frauenministeriums vom 26.06.1991 war verfügt worden, daß Wehrpflichtige, die in der DDR den Bausoldatendienst beantragt hatten und vor den bundesdeutschen Behörden erklärt hatten, daß sie auch heute noch den Kriegsdienst verweigern wollen, ohne förmliches Anerkennungsverfahren als Kriegsdienstverweigerer zu behandeln sind. Unter dieser Fallgruppe fiel Oliver. Das Landgericht meinte dann allerdings, daß er sich dennoch einer versuchten Fahnenflucht schuldig gemacht habe. Dagegen wandte sich die Revision der Verteidigung mit der Begründung, daß Oliver Blaudszun hier einen rechtlich unbeachtlichen Irrtum begangen habe. Er meinte zwar, Soldat zu sein, war dies aber objektiv nicht, da er als Kriegsdienstverweigerer nicht verpflichtet gewesen war, Wehrdienst zu leisten. Diese Argumentation hat sich nunmehr auch das Kammergericht angeschlossen.

Pressestelle

Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
Kopenhagener Str. 71 - 10437 Berlin
Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029