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PRESSEINFO

Nummer: 20/97

AutorIn: Michael Behrendt

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 27.06.1997

Erstmals politisches Asyl für türkischen Kriegsdienstverweigerer

Die Anerkennung des türkischen Kriegsdienstverweigerers Mustafa Ünalan stellt ein Novum in der bundesrepublikanischen Asylsprechung dar.

Wurde bislang die Wehrpflicht und damit verbundene Zwangsrekrutierung der Staatsbürger zum Militär als legitime Ausübung des Souveränitätsrechts gewertet, hat das Bundesamt in dieser Entscheidung die Nichtgewährung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung und Verfolgung von antimilitaristischen Aktivitäten als Asylgrund anerkannt.

Offenbar versucht das Bundesamt durch die erfolgte schnelle Bearbeitung des Falles Mustafa Ünalan eine langwierige juristische Auseinandersetzung zu umgehen, die nicht nur zu einer vermehrten Öffentlichkeit, sondern auch zu einer richterlichen Bestätigung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung als Asylgrund führen würde. Ein Urteil, das für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure aus verschiedenen Ländern weitreichende Konsequenzen hätte.

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