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PRESSEINFO
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Nummer: 21/97
AutorIn: Michael Behrendt, Ralf Siemens
eMail: info@Kampagne.de
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Datum: 03.07.1997
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Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung und Beleidigung der Bundeswehr
Am heutigen dritten Verhandlungstag im Prozeß gegen Gerit Ziegler vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten ist die ehemalige Vorsitzende des AStA der Technischen Universität freigesprochen worden. Ihr wurde Beleidigung der Bundeswehr und Volksverhetzung vorgeworfen. Strafantragsteller war in zwei Fällen Paul Breuer, verteidigungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Auslöser der Strafanzeigen ist das Plakat der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär mit der Titelzeile „Deutsche Armeen in einer langen Tradition. Ja, Morden“. Dieses Plakat ist in Optik und Textgestaltung einer Anzeigenserie der Bundeswehr nachempfunden, die ganzseitig mit Überschriften wie „Ja, Dienen“und „Ja, Helfen“ vor einigen Jahren in überregionalen Tageszeitungen geworben hatte. Dieses Plakat ist mehrfach in Schriften des AStAs der TU Berlin als Flugblatt veröffentlicht und in einem Artikel gegen erfolgte Strafanträge verteidigt worden. Gerit Ziegler war als Vorsitzende des AStA presserechtlich verantwortlich.
Christian Ströbele, Rechtsanwalt von Gerit Ziegler, forderte Freispruch. Richter Kaltenbach folgte dem Antrag der Verteidigung und hob hervor, daß sich die Bundeswehr auch einer harten Kritik stellen müsse. Volksverhetzung liege ohnehin nicht vor, da Soldaten nur in ihrer Funktion und nicht in ihrem Menschsein, in ihrer Persönlichkeit angegriffen seien. Der Vorwurf der Beleidigung ist nicht aufrechtzuerhalten, da das „Ja, Morden.“ und der Artikel als Antwort auf die Anzeigenserie der Bundeswehr, ein „Beitrag zur Meinungsbildung“ sind. Vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung sei diese Kritik auch dadurch geschützt, daß in den Anzeigen der Bundeswehr „die Landesverteidigung als eigentliche Aufgabe zurückgetreten“ ist und sie daher eine überzeichnete und harte Form der Kritik provozierten.
Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär begrüßt die Entscheidung des Amtsgerichts und sieht sich in ihrer antimilitaristischen Kritik und Arbeit bestätigt.
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Pressestelle
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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