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PRESSEINFO
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Nummer: 22/97
AutorIn: Michael Behrendt, Ulrike Gramann
eMail: info@Kampagne.de
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Datum: 14.07.1997
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Bundeswehr übertrifft Militärgerichtsbarkeit
Feldjäger verfolgen totalen Kriegsdienstverweigerer
Am 14. Juli 1997 wurde der totale Kriegsdienstverweigerer Axel Krauße aus Magdeburg zum wiederholten Mal durch eine Feldjägerstreife festgenommen, nach Halle geschafft und dort von der Bundeswehr arrestiert.
Die Vorgeschichte:
Axel Krauße sollte Anfang 1996 seinen Militärdienst antreten. Als er zwei Wochen später in der Dr.-Dorothea-von-Erxleben-Kaserne in Halle erschien und dort den Gehorsam verweigerte, wurde er insgesamt für 54 Tage arrestiert. Danach befand der zuständige Militärrichter, die Möglichkeiten des „Disziplinarrechts“ wären damit erschöpft.
Aber wer nicht schießen will, muß fühlen: Unmittelbar nach Beurlaubung des zuständigen Richters wurde Axel Krauße durch die Feldjäger festgenommen und erneut für 21 Tage arrestiert. Nach einem achttägigen Hungerstreik wurde er am 1. August 1996 ins Bundeswehrkrankenhaus Leipzig gebracht, von wo er fliehen konnte.
Obwohl Axel Krauße am 11. Juni 1997 durch das Landgericht Halle unter Anerkennung seiner Gewissensentscheidung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, verurteilt wurde, geht seine Verfolgung durch die Bundeswehr jetzt weiter!
Axel Krauße ist rechtskräftig verurteilt - sowohl wegen seiner totalen Kriegsdienstverweigerung als auch wegen seiner eigenmächtigen Abwesenheit. Es gibt also keinen rechtmäßigen Grund für die Bundeswehr, ihn weiterhin zu verfolgen. Einziger denkbarer Grund ist die Rache eines selbstherrlichen kleinen Oberbefehlshabers in der Kaserne, dem das Strafmaß offenbar nicht hoch genug erscheint und der deshalb der Justiz noch die Selbstjustiz hinzufügen muß.
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