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PRESSEINFO
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Musterung jetzt auch frei Haus
Kreiswehrersatzamt schikaniert Wehrpflichtigen: Hausdurchsuchung und Zwangsmusterung
Am 23. Juli 1997, morgens um 6.30 wurde Frederik Luhmer gewaltsam aus dem Schlaf gerissen, als Kriminalpolizisten mit gezogener Waffe in seine Wohnung eindrangen, um ihm buchstäblich die Bettdecke wegzuziehen.
Grund der Durchsuchung: Auffinden von Beweismitteln eines gegen Frederik angestrengten Verfahrens wegen „Wehrpflichtentziehung durch Täuschung“ nach § 109 a Strafgesetzbuch.
Im Gefolge der Kriminalpolizei marschierten Beamte des Kreiswehrersatzamtes nebst Musterungsärztin ohne Zustimmung des Wohnungsinhabers durch die aufgebrochene Tür in die Küche, wo die Ärztin ihn nach seiner Weigerung, sich mustern zu lassen, „nach Augenschein“ - also ohne Untersuchung - tauglich musterte. Im Anschluß an die Musterung wurde angekündigt, daß der Musterungsbescheid in den nächsten Tagen postalisch zugesandt werde, sowie angedeutet, daß ein Einberufungsbescheid beiliegen werde.
Hintergrund des Vorganges ist, daß dem 26jährigen Frederik Luhmer vorgeworfen wird, sich seiner Musterung durch Täuschung, nämlich falsche Angaben über seinen Aufenthaltsort, entzogen zu haben, weswegen er bis zum Alter von 28 Jahren gemustert und eingezogen werden könnte. Beweise liegen allerdings für die gemutmaßte Straftat nicht vor. Dabei wurde sogar die Wohnung von Frederiks Mutter danach durchsucht. Nunmehr wurden Kontoauszüge, aktuelle Studienunterlagen und Infomaterialien der Kampagne als Beweisstücke konfisziert. In welchem Zusammenhang die Beschlagnahme von Kampagnenmaterialien ein Beweisstück gegen Frederik sein kann, wurde nicht erklärt. Offenbar bezweckt die Polizeiaktion als Neben- oder sogar Haupteffekt Einschüchterung und die Kriminalisierung antimilitaristischer Arbeit.
Das Eindringen von Beamten des Kreiswehrersatzamtes in eine Wohnung zwecks Musterung scheint in der Geschichte der Bundeswehr bisher einmalig zu sein. Bislang beschränkte man sich auf die - ebenfalls skandalöse - polizeiliche Vorführung junger Männer zur Musterung. Das heutige Beispiel zeigt eine völlig neue Form der Zusammenarbeit, bei der die Polizei Beamten des KWEA nicht „bloß“ Wehrpflichtige zuführt, sondern ihnen auch rechtswidrig Zutritt zu einer Privatwohnung verschafft. Ob eine Musterung zu Hause zulässig ist oder ob es sich beim ungebetenen Eindringen von Beamten des KWEA in eine Privatwohnung nicht schlicht um Hausfriedensbruch handelt, wird zur Zeit anwaltlich geprüft.
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Pressestelle
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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