|
|
 |
|
PRESSEINFO
 |
Nummer: 26/97
AutorIn: Caspar Bothmer, Michael Behrendt
eMail: info@Kampagne.de
|
Datum: 20.10.1997
|
 |
Totalverweigerung: Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen
Die Verfassungsbeschwerde des totalen Kriegsdienstverweigerers Hans-Caspar Graf von Bothmer ist am 6. Oktober 1997 durch die 1. Kammer des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ohne Begründung zurückgewiesen worden.
Caspar ist am 5. März durch das Landgericht Berlin zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Revision wurde am 11. August durch das Kammergericht Berlin als „offensichtlich unbegründet“ abgewiesen. Caspars Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck hat die Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil Caspars Gewissensentscheidung gegen die Ableistung des Zivildienstes nicht ausreichend geprüft worden war. Das Landgericht ist davon ausgegangen, daß Caspar als Medizinstudent formal kein Gewissen gegen den „sozialen“ Zwangsdienst haben könne. Auch seine Haltung, den Kriegsdienst ohne Waffe weiterhin zu verweigern, wurde als erschwerend bewertet.
Caspar verweigert alle Kriegsdienste. Als „Kriegsdienstverweigerer an der Waffe“ 1990 anerkannt, ist er seitdem dem Bundesamt für Zivildienst zugeordnet. Dieses versuchte ihn seit 1991 mehrfach einzuberufen. 1993 wiederholte Caspar gegenüber dem Bundesamt seine Ablehnung auch gegen den nur scheinbar nichtmilitärischen Zivildienst. Ein Jahr später wurde Caspar zum September 1994 rechtskräftig einberufen.
|
|

Pressestelle
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
Kopenhagener Str. 71 - 10437 Berlin
Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029 |
|