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PRESSEINFO
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Nummer: 01/98
AutorIn: Jochen Schmidt, Bernd Kanter
Friedensbibliothek, Anti Kriegsmuseum
eMail: info@Kampagne.de
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Datum: 02.01.1998
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Denkmalseinweihung am Berliner Hauptbahnhof für Dr. Hermann Stöhr zum 100. Geburtstag
am Sonntag, 4. Januar 1998, 14 Uhr
Veranstalter sind das:
Bezirksamt Friedrichshain
Friedensbibliothek – Anti Kriegsmuseum
Zur Eröffnung werden sprechen der Bezirksbürgermeister Mendiburu,
der Generalsuperintendent der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg
Dr. Wischnath aus Cottbus sowie Zeitzeugen.
Auf Initiative der Friedensbibliothek/des Antikriegsmuseums der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg und den politischen Parteien des Stadtbezirkes Berlin-Friedrichshain gelang es 1997, den Platz vor dem Hauptbahnhof nach dem Kriegsdienstverweigerer
Dr. Hermann Stöhr zu benennen. Am 4. Januar 1998 wird um 14.00 Uhr dort anläßlich seines 100. Geburtstages ein sieben Tonnen schwerer Findling mit einer Gedenktafel enthüllt. Sowohl die Platzbenennung als auch das Denkmal zu einem einzelnen Kriegsdienstverweigerer ist eines der ersten Beispiele in der Bundesrepublik Deutschland.
Dr. Hermann Stöhr (4.1.1898-21.6.1940) lebte und arbeitete in den zwanziger und Anfang der dreißiger Jahre in der Fruchtstraße - heute Straße der Pariser Kommune -, also in dem Gebiet, wo sich der Platz befindet. Herausragend war seit 1924 sein soziales Engagement in der Sozialen Arbeitsgemeinschaft Berlin-Ost (S.A.G.), die sich um arbeitslose Jugendliche aus der Gegend des damaligen Schlesischen Bahnhofs bemühte.
Hermann Stöhr verlor schon 1931 aufgrund seiner pazifistischen Haltung seine Anstellung bei der Inneren Mission in Berlin. Durch seine Erfahrungen als Kriegsfreiwilliger im 1. Weltkrieg verweigerte er am 2. März und 22. August 1939 die Einberufung zur Wehrmacht. Deshalb wurde er am 31. August 1939 verhaftet. Nach der Verweigerung des „Führereides“ wurde er am 16.3.1940 durch das Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 21.6.1940 in Berlin-Plötzensee vollstreckt. Vor Weihnachten 1997 gelang es, daß das Todesurteil von 1940 aufgehoben wurde.
Es ist einer der ersten Fälle der Aufhebung eines Einzelurteils gegen einen Kriegsdienstverweigerer aus der Nazizeit.
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Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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