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PRESSEINFO
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Nummer: 02/98
AutorIn: Lothar Eberhardt, Ralf Siemens
eMail: info@Kampagne.de
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Datum: 25.01.1998
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Dem Gedenken müssen Taten folgen!
Am 27. Januar 1998 findet zum dritten Mal der Gedenktag für Opfer des Nationalsozialismus statt. Forderungen nach pauschaler Aufhebung der noch über 200.000 Unrechtsurteile sind bis heute nicht erfüllt. Die Urteile des Volksgerichtshofes, der Kriegsgerichte und der Sondergerichte sind immer noch rechtsgültig.
Eine gesetzgeberische Initiative der Bundesregierung zur pauschalen Aufhebung ist in dieser Legislaturperiode versandet. Ein für das Frühjahr 1997 angekündigtes Gesetz des Bundesjustizministeriums ist immer noch nicht umgesetzt. Die Bonner Koalition verweigert somit auch weiterhin die moralische Anerkennung gegenüber den Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren, die Nein zum Vernichtungskrieg Nazideutschlands sagten.
Wir unterstützen die Forderung der Betroffenen der NS-Militärjustizopfer nach der politisch längst überfälligen Anerkennung ihres Widerstandes. Die bisher rechtlich vorgesehene Einzelfallprüfung zur Aufhebung von Unrechtsurteilen ist die zweite Form der Verfolgung. Bei über 200.00 heute noch rechtsgültigen NS-Urteilen muß in jedem Einzelfall ein Antrag gestellt werden. Selbst wenn die Justiz wohlwollend prüft, wird dadurch ein gesetzwidriges Verhalten der Opfer unterstellt. Die NS-Justiz war institutionalisiertes Unrecht und ihre Gerichte ein Terrorinstrument der Nazi-Diktatur. Allein die Militärjustiz hat über 30.000 Totesurteile gefällt. 20.000 Menschen wurden Opfer dieser Bluturteile; viermal mehr als Urteile des „zivilen“ Volksgerichtshofes.
Über die pauschale Aufhebung aller NS-Urteile hinaus fordern wir ein glaubwürdiges Gedenken und eine wirkliche Anerkennung der Opfer. Im öffentlichen Raum muß die Geschichte des Widerstehens erkennbar werden. So müssen Straßen und Plätze zu Ehren der Opfer, der Deserteure und Kriegsdienstverweigerer umbenannt werden, Gedenktafeln und Mahnmale an sie erinnern.
Die Bonner Republik und die jetzige Regierung haben bis heute eine pauschale Rehabilitierung verhindert. Desertion und Kriegsdienstverweigerung im Dritten Reich gelten offensichtlich weiterhin als moralische verwerfliches Handeln.
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