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PRESSEINFO
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Erster Totalverweigererprozess in Bernau
9.000 DM Geldstrafe für Michael Müller
Im ersten Bernauer Prozess gegen einen totalen Kriegsdienstverweigerer nach der Wende wurde am Dienstag der 25jährige Michael Müller vom Amtsgericht Bernau zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 60 DM verurteilt.
Michael Mueller war zum 2. September 1996 zum Zivildienst in das Kreiskrankenhaus Preetz einberufen worden. Er trat den Dienst nicht an und informierte seine Dienststelle und das Bundesamt für Zivildienst davon. Vor Gericht nahm er ausführlich zu seinen Beweggründen Stellung. Er verweigerte bereits aufgrund seiner christlich-antimilitaristische Einstellung in der DDR den Waffendienst im vormilitärischen GST-Lager. Auch in der DDR hätte er den Wehrdienst total verweigert und wäre dann als politischer Gefangener möglicherweise von der BRD freigekauft worden.
Der Zivildienst ist für ihn keine Alternative. Er machte deutlich, daß es ihm nicht um die konkrete Arbeit im Zivildienst geht, sondern um das dahinterstehende Prinzip der Wehrpflicht, die militärischen Zwecken dient. Auch der Zivildienstleistende ist im Rahmen der Gesamtverteidigung militärisch eingeplant.
Darüber hinaus hält er den Zivildienst angesichts der großen Arbeitslosigkeit und des Pflegenotstands für unsozial. Billige zwangsverpflichtete Zivildienstleistende vernichten einerseits Arbeitsplätze und können, da sie völlig unqualifiziert sind, den Pflegeansprüchen alter und kranker Menschen nicht gerecht werden.
Selbst der Staatsanwalt erkannte bei Michael eine Gewissensentscheidung gegen den Zivildienst an, plädierte aber trotzdem für eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 60 DM wegen Dienstflucht. Die Höchststrafe beträgt hierbei fünf Jahre Gefängnis. Gefängnisstrafen ohne Bewährung für totale Kriegsdienstverweigerer sind allerdings eher Ausnahmen. Bewährungsstrafen sind in der Regel nie höher als 7 Monate.
Der Richter schloß sich der Forderung des Staatsanwaltes an und verhängte trotz Anerkennung einer Gewissenstat die Strafe in Höhe von 150 Tagessätze zu 60 DM.
Michael Müller und seine Rechtsanwältin werden Berufung gegen das Urteil einlegen.
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