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PRESSEINFO

Nummer: 05/98

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 17.03.1998

Berliner Zwergengelöbnis 1996

Einladung zum Prozeß wegen
Verstoß gegen das Versammlungsgesetz

Freitag, 20. März 1998, 11 Uhr
AG Tiergarten, Eingang Wilsnacker Str. 4, R. II/B 228

Es war einmal...

das erste öffentliche Gelöbnis der Bundeswehr zum 31. Mai 1996 vor dem Schloß Charlottenburg angesagt.

Dies lies sich die Nationale Gartenzwerg-Armee (NZA) nicht nehmen, 450 Gartenzwerge am 29. Mai 1996 zum ersten Mal öffentlich geloben zu lassen. Ebenfalls vor dem Schloß Charlottenburg, allerdings ohne den dafür vorgesehenen Platz in einem hoheitlichen Akt zum zwergigien Sperrgebiet zu erklären und durch Feldzwerge kontrollieren zu lassen.

Die weltlichen Damen und Herren haben Anzeige wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gestellt. Gegen den Strafbefehl in Höhe von 450 DM hat der Zwergenverantwortliche der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär, Christian Herz, Widerspruch eingelegt.

Sie sind herzlichst eingeladen, an diesem Schauprozeß unter Hinzuziehung des Rechtsanwaltes Christian Ströbele teilzunehmen.

Wird es eine generalpräventive Abschreckungsstrafe im Hinblick auf den 10. Juni 1998, dem zweiten öffentlichen Gelöbnis der Bundeswehr in Berlin, geben? Können gelobende Gartenzwerge überhaupt gegen das Versammlungsgesetz verstoßen?

Die Antworten verpricht uns und den Gartenzwergen die Berliner Justiz.

Pressestelle

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Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029