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PRESSEINFO
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Gartenzwerg-Gelöbnis:
Verfahren eingestellt
Das Verfahren gegen den Kampagnen-Aktivisten Christian Herz wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ist heute vom Amtsgericht Tiergarten eingestellt worden. Damit ist der Strafbescheid über DM 451.—aufgehoben. Anlaß war die Vereidigung von 450 Gartenzwergen im Mai 1996 vor dem Charlottenburger Schloß aus Protest gegen ein Gelöbnis der Bundeswehr.
Mit der Einschwörung der Nationalen Zwergenarmee auf die Verteidigung von Schrebergärten und Wohnzimmern war die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär die erste Organisation, die nach dem Zweiten Weltkrieg in Berlin ein öffentliches Gelöbnis durchführte. Die Rekruten der Bundeswehr folgten damals erst zwei Tage später diesem Vorbild.
Die aus deutschen und polnischen Gartenzwergen bestehende multinationale Truppe trug die Trachten von Soldaten und Offizieren; um als „Spiegelbild der Gesellschaft“ gelten zu können, hatten sich ihr autonome Störzwerge, Sanitäterzwerge und Verwundetenzwerge dazugesellt. Überwacht wurde die Aktion durch einen Schöngnom-Zwerg.
Angesichts der Überzahl der Zwerge hatten die ebenfalls vor Ort präsenten Angehörigen der Bundeswehr und der Polizei kritische Distanz gehalten und es nicht gewagt, die Veranstaltung zu stören. Diese stieß statt dessen auf lebhaftes Interesse des Publikums.
Der Versuch der Polizei, mit dem Strafbefehl in den Genuß später Revanche zu kommen, ist nun gescheitert.
Nachdem das Gericht die Verhandlung zweimal für intensive Denkpausen unterbrochen hatte, mußte es anerkennen, daß die Vereidigung der Nationalen Zwergenarmee keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellte.
Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär sieht sich damit ermutigt, auch anläßlich des nächsten öffentlichen Bundeswehr-Gelöbnisses am 10. Juni phantasievolle Alternativvorschläge zu unterbreiten.
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Pressestelle
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
Kopenhagener Str. 71 - 10437 Berlin
Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029 |
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