|
|
 |
|
PRESSEINFO
 |
Nummer: 07/98
AutorIn: Ralf Siemens, Andreas Schroth
eMail: info@Kampagne.de
|
Datum: 24.04.1998
|
 |
Landgericht Berlin spricht Gerit Ziegler vom Vorwurf der Beleidigung von Soldaten der Bundeswehr und Volksverhetzung frei
Gerit Ziegler hatte 1994 als presserechtlich Verantwortliche ein Erstsemester-Info des ASTA TU herausgegeben, in der eine Anzeige der Kampagne gegen Wehrpflicht; Zwangsdienste und Militär abgedruckt war. Unter Bezugnahme auf eine damals aktuell geschaltete Anzeigenserie der Bundeswehr hieß es in der inkriminierten Flugschrift: „Deutsche Armeen in einer langen Tradition. Ja, Morden.“ Auf der darunter eingebauten Bildtafel waren Bundeswehrsoldaten beim ersten Auslandseinsatz seit dem zweiten Weltkrieg in Somalia zu sehen. Die daraufhin erfolgte Strafanzeige des verteidigungspolitischen Sprechers der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, Paul Breuer, führte zu einem Kommentar im darauf folgenden Erstsemester-Info des AStAs. Unter dem Titel, „Die Mord-Anzeige. Ein Nachspiel“ wurde u.a. die Frage aufgeworfen, wann man bei Tötung eines Menschen von Mord sprechen könne:
„Ein Soldat, der die in den verteidigungspolitischen Richtlinien(1992) beschriebenen Aufgaben (Rohstoffabsicherung etc.) durchsetzt und Menschenleben auslöscht, wird aufgrund seiner niederen Beweggründe zum Mörder.“
Nach zweistündiger Verhandlung lehnte der Vorsitzende der ersten Kammer beim Landgericht Berlin, Richter Opustil, die von der Staatsanwaltschaft Berlin geforderte Geldstrafe wegen Volksverhetzung und Beleidigung in beiden Fällen ab. Er schloß sich weitgehend der Freispruchsbegründung der ersten Instanz an. Insbesondere der Hintergrund der politischen und öffentlichen Auseinandersetzung um die neue Rolle der Bundeswehr in den Jahren 1993-1996 und die satirische Darstellung der Anzeige „Ja, Morden.“ schließen die Strafbarkeit aus. Die gemachten Aussagen sind vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und ein sachlicher Beitrag im öffentlichen Meinungskampf. Der Vorwurf der Volksverhetzung hat die Kammer grundsätzlich zurückgewiesen, eine Ehrbeleidigung von Bundeswehrsoldaten liege zwar vor, müsse aber vor dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zurückstehen.
Die Staatsanwaltschaft erhob den Vorwurf, eine Beleidigung der Soldaten der Bundeswehr liege allein dadurch vor, weil in den Texten eine Kontinuität zur Wehrmacht hergestellt werde. Dies wies der Verteidiger Rechtsanwalt Christian Ströbele zurück. Er selber als ehemaliger Soldat der Bundeswehr habe Liedgut der Wehrmacht singen müssen, außerdem seien noch heute Kasernen nach Soldaten der Wehrmacht benannt und Teile der Bundeswehr pflegten stolz diese Tradition.
Der Richter stellte in diesem Zusammenhang fest.
„Die Kontinuität zur Wehrmacht des Dritten Reiches hat solchen sachlichen Gehalt, daß dies Teil der Meinungsfreiheit ist.“
Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär begrüßt diesen Freispruch. Die massiven Versuche des Antragsstellers Paul Breuer, die Staatsanwaltschaft Berlin zu einem harten Vorgehen zu bewegen, hatten nur einen Teilerfolg. So wurden im Zusammenhang mit „Ja, Morden“ 1996 zwar das Büro der Kampagne und die Tageszeitungen „Junge Welt“ und „taz“ durchsucht, das Verfahren gegen Gerit Ziegler in die zweite Instanz gezogen. Die Absicht von Breuer, radikalkritische Stimmen gegen den Umbau der Bundeswehr zur weltweit einsatzfähigen Interventionsarmee mundtot zu machen, haben die Gerichte aber nicht vollzogen.
Dieser Kriminalisierungsversuch ist gescheitert. Im Zusammenhang mit dem Gelöbnis der Bundeswehr vor dem Roten Rathaus in Berlin am 10. Juni 1998 und den Interventionsgelüsten der Bundeswehr fühlen wir uns in unserer antimilitaristischen Kritik bestätigt.
|
|

Pressestelle
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
Kopenhagener Str. 71 - 10437 Berlin
Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029 |
|