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PRESSEINFO
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Nummer: 11/98
AutorIn: Michael Behrendt, Volker Wiedersberg
eMail: info@Kampagne.de
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Datum: 27.05.1998
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Totalverweigerer vor Gericht:
Ist die Wehrpflicht verfassungswidrig?
Am 29.05.1998, ab 9.00 Uhr
im Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, Saal 104.
findet der öffentliche Strafprozeß gegen den Totalverweigerer Volker Wiedersberg statt. Um 12.30 Uhr erwarten wir Sie als Vertreter der Presse vor dem Gebäude (bei Regen im Foyer) zu einem Informationsgespräch über den Stand des Verfahrens.
Potsdamer Gericht laviert
"Die Wehrpflicht ist verfassungswidrig." Das behauptet der Gutachter von Volker Wiedersberg. Mit dessen Aussage plagen sich die Potsdamer Amtsrichter seit über zwei Jahren herum.
Der Angeklagte Volker Wiedersberg trat 1993 seinen Zivildienst beim Grünflächenamt Potsdam nicht an. Im Februar 1996 eröffnete Richter Peters die Hauptverhandlung gegen den Totalverweigerer. Der Verteidiger des Pazifisten, Wolfgang Kaleck, überraschte Peters und die zahlreichen Beobachter mit dem Gutachten des Hamburger Verfassungsrechtlers Manfred Baldus. Amtsrichter Peters mußte die juristische Schwergewichtigkeit des Gutachtens anerkennen und setzte das Verfahren aus. Er versprach, sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen und zu prüfen, ob er die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorlegt.
Mehr als zwei Jahre rührte das Gericht sich nicht. Fast nicht: Peters wechselte den Geschäftsbereich, Richterin Franke übernahm das Verfahren. Doch auch sie quälte sich mit der alles entscheidenden Frage. Bis sie Anfang April einen Beschluß faßte: "Das Gericht hält das Wehrpflichtgesetz nicht für verfassungswidrig. Auf die Rechtsauffassung des Angeklagten und der Verteidigung kommt es nicht an." Keine weitere Begründung.
Frau Franke wird sich in dem nun angesetzten zweiten Gerichtstermin am kommenden Freitag um 9.00 Uhr dem Vorwurf aussetzen müssen, sie sei über die 20-seitige Begründung des Gutachtens hinweggegangen. Dann wollen der 29-jährige Gewissenstäter und sein Anwalt dezidiert in die Beweisaufnahme eintreten, hochrangige Zeugen laden lassen und das Gericht zu einer inhaltlichen Positionierung drängen. Volker Wiedersberg: "Wenn Frau Franke schon nicht die Verfassungswidrigkeit der Wehrpflicht anerkennt, so werden wir ihr doch genug zu bedenken geben. Unser Ziel ist Freispruch. Er wäre ein entscheidendes Signal aus Potsdam für die Zukunft der Wehrpflicht in Deutschland. Sollten wir dies nicht erreichen, gehe ich den Instanzenweg bis nach Karlsruhe.
Übrigens findet die Verhandlung im größten Saal des Gerichtes statt. Wenigstens dem enormen öffentlichen Interesse schenkt das Gericht Beachtung."
Der Angeklagte
Volker Wiedersberg ist der erste Potsdamer Totalverweigerer, gegen den die Staatsanwaltschaft Anklage erhob. Schon zu DDR-Zeiten verweigerte er nicht nur den Dienst an der Waffe sondern auch als Bausoldat. Seine Totalverweigerung begründet er damit, daß er als Zivildienstleistender verpflichtet ist, im Krieg das eigene Militär zu unterstützen.
Kritikern, die meinen, Zivildienst sei doch an sich eine gute Sache, hält er entgegen: "Zivildienst ist unsozial. Zivis sind schlecht ausgebildet und nehmen qualifizierten Arbeitskräften den Job weg.
Ließen die Behörden ihn in der DDR in Ruhe, so kam nach der Wende bald der Einberufungsbescheid zum Zivildienst: Grünflächenamt Potsdam. Volker Wiedersberg ging nicht hin. Damit erfüllte er den Straftatbestand der Dienstflucht.
Wehrpflicht verfassungswidrig
Das Gutachten, mit dem sich die Potsdamer Richter so herumplagen, wurde extra für dieses Verfahren in Auftrag gegeben. Ausgangspunkt darin ist die sicherheitspolitische Lage, die Volker Rühe einmal mit den Worten beschrieb: "Wir sind von Freunden umzingelt". Dieser Lage entsprechend, folgert der Gutachter Manfred Baldus, würde eine Freiwilligenarmee das bleibende Verteidigungsbedürfnis des Staates decken können. Da die Wehrpflicht eine der stärksten, denkbaren Eingriffe in die Freiheit der Persönlichkeit durch den Staat ist, sei der Staat verpflichtet, das für den Einzelnen mildere Mittel der Freiwilligenarmee zu wählen. Die Aufrechterhaltung der Wehrpflicht verstößt damit gegen das Grundgesetz Deutschlands.
In der zweijährigen Verhandlungspause ist die Fragwürdigkeit der Wehrpflicht stärker als je zuvor in die Öffentlichkeit gerückt. Die Diskussionen in der FDP sind bekannt, die Jusos sind für eine Abschaffung der Wehrpflicht. Rechtsexperten vertreten mittlerweile die unterschiedlichsten Begründungsansätze für eine Verfassungswidrigkeit der Wehrpflicht.
So wird z.B. vertreten, daß die Gewissensprüfung für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer keine praktische Bedeutung mehr hat. Faktisch existiert damit eine Wahlmöglichkeit zwischen Wehr- und Zivildienst. Dies führt aber dazu, daß nicht mehr eine Wehrpflicht nach Art. 12a GG, sondern eine allgemeine Dienstpflicht besteht, die nach Art. 12 Abs. 2 GG verboten ist.
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Pressestelle
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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