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PRESSEINFO

Nummer: 22/98

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 28.06.1998

Thema: 11 Monate ohne Bewährung - Härtestes Urteil gegen Totalverweigerer seit der Wiedervereinigung

Am Freitag, den 26.06.1998 wurde Christof Haug vom Amtsgericht Tiergarten wegen Fahnenflucht und dreimaliger Befehlsverweigerung zu 11 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Damit wurde das härteste und in dieser Art beispiellose Urteil seit Wiedereinführung der Wehrpflicht 1990 in Berlin, gegen einen Totalen Kriegsdienstverweigerer gesprochen.

Christof, dessen KDV-Antrag abgelehnt worden war, war seinem Einberufungsbescheid im Januar 1996 nicht gefolgt, wurde jedoch Ende September desselben Jahres von Feldjägern gefaßt und in die Kaserne gebracht. Dort verweigerte er alle ihm erteilten Befehle. Nachdem Christof die äußeren Umstände der gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestätigt hatte, versuchten er und sein Anwalt dem Gericht, die Beweggründe für Christofs Tun zu schildern. Sie stellten die Problematik der Unverhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Grundrechte des Einzelnen durch die Wehrpflicht dar und machten vor diesem Hintergrund auch Zweifel an der tatsächlichen Wirksamkeit der Einberufung geltend. In der mündlichen Begründung lehnte die Richterin in einem lapidaren Satz diese Argumentation pauschal ab, ohne jedoch auch nur mit einem einzigen Wort inhaltlich darauf eingegangen zu sein und folgte, entgegen den Forderungen der Verteidigung, die auf Freispruch plädierte, mit ihrem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang. Wie die Staatsanwaltschaft, die dem Angeklagten im gesamten Verhandlungsverlauf keine Frage gestellt, ihn noch nicht einmal angesprochen hatte, überhaupt die Höhe des geforderten Strafmaßes ermittelte, blieb im Dunkeln. Daß Christof sich auf sein Gewissen berief, was sich in jedem Fall strafmildernd hätte auswirken müssen, wurde sowohl von der Staaatsanwaltschaft als auch von der Richterin ignoriert.

Rechtsmittel gegen dieses Urteil werden eingelegt.

Das Urteil knüpft in Höhe und Art der Begründung unmittelbar an die Urteilspraxis der politisch motivierten Justiz zu Beginn der 80er Jahre in Westdeutschland an. Dafür spricht besonders das extrem hohe Strafmaß, das noch über der Höhe des 10 Monate zu leistenden Dienstes Kriegsdienstes liegt.

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