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PRESSEINFO

Nummer: 28/98

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 18.09.1998

Landesvorstandsmitglied von Bündnis 90/Grüne wegen Totaler Kriegsdienstverweigerung vor Gericht

Dienstag, 22. September 1998, 9 Uhr
Amtsgericht Tiergarten
Turmstraße 91, Raum 572, 2. Stock

Tilman Heller, Mitglied des Berliner Landesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen, verweigert den Kriegsdienst mit und ohne Waffe. Am 22. September 1998 muß er sich aufgrund dieser Totalen Kriegsdienstverweigerung vor dem Amtgericht Berlin-Tiergarten verantworten. Die konsequente Verweigerung aller Kriegsdienste ist in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht.

Tilman Heller lehnt alle Kriegsdienste aus Gewissensgründen ab. „Ein Recht zur Kriegsdienstverweigerung gibt es in Deutschland nicht. Laut Grundgesetz kann aus Gewissensgründen nur der Kriegsdienst mit der Waffe verweigert werden. Ich kann aber auch keinen Kriegsdienst ohne Waffe leisten“, so der 23jährige Student. Zusammen mit seinem Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck wird Tilman Heller einen Antrag auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht durch das Bundesverfassungsgericht stellen.

Tilman Heller ist Student an der FU Berlin. Er leistete ein freiwilliges ökologisches Jahr ab. Seit über einem Jahr ist er Mitglied des sechsköpfigen Landesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen. Seine Partei setzt sich laut Bundestagswahlprogramm „für die Abschaffung des Wehrdienstes und damit auch des Zivildienstes ein“.

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