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PRESSEINFO

Nummer: 29/98

AutorIn: Michael Behrendt, Ruven Bremke, Thorsten Schröder

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 22.09.1998

Fünf Monate Haft für den Totalen Kriegsdienstverweigerer Tilman Heller

Heute am 22.09.1998 um 10.20 Uhr wurde der Totale Kriegsdienstverweigerer Tilman Heller nach einstündiger Verhandlung am Amtsgericht Berlin Tiergarten zu einer Haftstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Tilman Heller und sein Anwalt Wolfgang Kaleck sind gegen das Urteil in Berufung gegangen.

Richterin Breier fiel bereits durch hartes Durchgreifen gegen Totalverweigerer auf. Am 26. Juni diesen Jahres verhängte sie im Strafverfahren gegen Christof Haug mit elf Monaten Haft ohne Bewährung die höchste Strafe gegen einen Totalverweigerer in Berlin seit Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht.

Über einen Antrag auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht durch das Bundesverfassungsgericht ging die Richterin hinweg. Den Vorwurf, daß der Zivildienst reguläre Arbeitsplätze vernichte, wurde von der Richterin bestätigt. Da aber auch Umweltschutzmaßnahmen, die Heller unterstütze, möglicherweise Arbeitsplätze vernichteten, könne der Totalverweigerer seine Kritik am Zivildienst nicht damit begründen.

Prinzipiell wurde auch in diesem Prozeß deutlich, daß sowohl RichterInnen wie StaatsanwältInnen der Argumentation von Totalen Kriegsdienst-verweigerern folgen und zustimmen. Trotzdem wird das Strafmaß von Freispruch bis Haftstrafe allein aus Gründen der Generalprävention zu Ungunsten der Verweigerer ausgelegt und eine Verurteilung zu Haftstrafen ohne Bewährung durchgesetzt.

Je mehr die allgemeine Wehrpflicht an Aktzeptanz verliert, desto eher versuchen die Organe des Staates der steigenden Tendenz der Totalen Kriegsdienstverweigerung mit immer härter werdenden Urteilen entgegen zu treten.


Die Prozeßerklärung von Tilman Heller kann bei der Kampagne gegen Wehrpflicht angefordert werden.

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