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PRESSEINFO

Nummer: 30/98

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 06.10.1998

Landesvorstandsmitglied von Bündnis 90/Grüne wegen Beleidigung der Bundeswehr vor Gericht

Donnerstag, 8. Oktober 1998, 11.30 Uhr
Amtsgericht Tiergarten
Turmstraße 91, Raum D 705

Am kommenden Donnerstag muß sich Tilman Heller vor dem Amsgericht Tiergarten wegen Beleidigung der Bundeswehr verantworten. Der Angeklagte ist Mitglied des sechsköpfigen Berliner Landesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, während des ersten Gelöbnisses der Bundeswehr in Berlin am 31. Mai 1996 Soldaten der Bundeswehr mit „Mörder, Mörder“-Rufen beleidigt zu haben.

Über 2.500 Menschen hatten vor und bei dem Schloß Charlottenburg gegen das Gelöbnis, bei dem Rekruten auf ihre Todes- und Tötungsbereitschaft eingeschworen werden, protestiert. Ein breites Bündnis von der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär über Bündnis 90/Die Grünen, die PDS bis zu den Berliner Uni-ASten rief zu einer Demonstration sowie zu Aktionen direkt vor dem Schloß auf. 2.800 Polizisten sollten die 286 Rekruten vor Störungen schützen - trotzdem konnten mehrere hundert ProtestiererInnen bis vor das Schloß durchdringen und mit Pfiffen und „Mörder“-Rufen die Ansprachen teilweise übertönen.

Das Verfahren gegen Tilman Heller ist politisch motiviert. Die Wahrnehmung des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung steht dem politischen Interesse entgegen, die Bundeswehr vor tatsächlichen Beschreibungen ihres Handwerks zu schützen. Kritische Äußerungen über Aufgaben und Konsequenzen des (deutschen) Soldatenhandwerks werden kriminalisiert, um vor antimilitaristischen Positionen abzuschrecken und Selbstzensur zu fördern. Weltweite internationale Einsätze deutscher Soldaten brauchen eine gesellschaftliche Akzeptanz. Diese soll mit öffentlichen Gelöbnissen und teuren Werbekampagnen erreicht werden, aber auch mit Prozessen wie dem kommenden.

Pressestelle

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Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029