Home
Kampagne
Wehrpflichtinfos
Spenden
Materialien
Verein
Links

   


Kampagne gegen
Wehrpflicht, Zwangs-
dienste und Militär

Kopenhagener Str. 71
10437 Berlin

Kontakt
 
 
 
 
Presse

Presse 2008
Presse 2007
Presse 2006
Presse 2005
Presse 2004
Presse 2003
Presse 2002
Presse 2001
Presse 2000
Presse 1999
Presse 1998
Presse 1997
Presse 1996
illoyal
Presseberichte
 
 
 

PRESSEINFO

Nummer: 33/98

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 08.12.1998

Kein gewöhnlicher Freispruch für Totalverweigerer

Das Amtsgericht Tiergarten hat am Montag den Berliner Jochen Asmussen vom Vorwurf der Zivildienstflucht freigesprochen. Der mittlerweile 30jährige trat 1996 seinen Zivildienst nicht an. Das Gericht erkannte auf eine Gewissensentscheidung gegen diesen Ersatzdienst nach § 15a des Zivildienstgesetzes. Dieser Paragraph ermöglicht Kriegsdienstverweigerern, auch den Zivildienst aus Gewissensgründen zu verweigern und statt des Zivildienstes eine freies Arbeitsverhältnis „in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen“ einzugehen. Dieses Arbeitsverhältnis muß mindestens ein Jahr länger dauern als der Zivildienst.

Der Freigesprochene ist ausgebildeter Krankenpfleger und hat in diesem Beruf sieben Jahre gearbeitet. Für den Kindernotdienst hat er sich ehrenamtlich acht Monate in Nicaragua engagiert. Dies berücksichtigte das Gericht und sah auch darin die Grundlagen der Zivildienstverweigerung als erfüllt an.

Jochen Asmussen verweigerte bereits in der DDR jeglichen Waffen- und Kriegsdienst. Weder an Wehrlagern noch an Zivilverteidigungsübungen nahm er teil. Im März 1989 erklärte er, auch als waffenloser Bausoldat in den Streitkräften nicht zu dienen. Seine konsequente Verweigerung führte in der DDR nicht mehr zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Aufgrund seiner Verweigerungserklärung zu DDR-Zeiten automatisch als Kriegsdienstverweigerer nach bundesdeutschem Recht anerkannt, erhielt er für den Juni 1996 seine Einberufung zum Zivildienst. Als gläubiger und engagierter Christ hat er den Zivildienst nicht angetreten. Dieser Dienst sei als fester Bestandteil der „Verteidigungsplanung“ und durch seine Einbindung im Rahmen der Wehrpflicht auch ein Kriegsdienst, lediglich ohne Waffen. Daher lehnte er auch den Zivildienst ab und verweigerte total.

Dieser Freispruch fällt aufgrund der besonderen Vorgeschichte dieses Totalen Kriegsdienstverweigerers aus den Rahmen der gegenwärtigen Urteilspraxis. Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hat sich in diesem Jahr besonders durch Haftstrafen ohne Bewährung gegen Totale Kriegsdienstverweigerer hervorgetan.

Pressestelle

Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
Kopenhagener Str. 71 - 10437 Berlin
Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029