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PRESSEINFO

Nummer: 03/99

AutorIn: Andreas Schroth

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 02.02.1999

Mittwoch, den 03.02.1999
Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 09.15 Uhr


Solidaritätsaktion mit Totalem Kriegsdienstverweigerer:

Mitarbeiter der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär vor Gericht

Am morgigen Mittwoch wird vor dem Amtsgericht Potsdam das Verfahren gegen Mitarbeiter der Potsdamer und Berliner Kampagne gegen Wehrpflicht eröffnet. Sie hatten 1995 eine Solidaritätsaktion zur Unterstützung des Totalverweigerers Lothar Lehmann unternommen.

Am 3. Juli 1995 waren durch die Kampagne gegen Wehrpflicht Räume des Truppendienstgerichts Nord in Potsdam besetzt worden. Dem Totalverweigerer Lothar Lehmann drohte an diesem Tag eine weitere Verlängerung seiner Arreststrafe. Er war bis dahin bereits 84 Tage ununterbrochen unter Isolationshaftbedingungen in der Kaserne arrestiert gewesen. Die Dauer der Arrestierung war ungewöhnlich hoch, denn bis 1995 wurden von Truppendienstgerichten üblicherweise maximal 63 Tage Arrest für Totalverweigerer verhängt. Lange Arrestzeiten sind nicht nur Schikane, sondern sollen auch abschreckend wirken. Eine Verhaltensänderung bei den betroffenen Totalverweigerern bewirken sie nicht, da diese aufgrund einer Gewissensentscheidung handeln.

Die Besetzung führte 1995 zu einer Entlassung Lothar Lehmanns aus dem Arrest – die Spruchpraxis der Militärgerichtsbarkeit jedoch hat sich seitdem zu Ungunsten der Totalverweigerer verschoben. Arreststrafen werden länger und nehmen damit immer deutlicher den Charakter der Beugehaft an. Jüngstes Beispiel ist die fünfmalige Arrestierung des Totalverweigerers Sönke Müller zu insgesamt 88 Tagen.

Das Amtsgericht Potsdam unterteilte die damaligen Besetzer in drei „Tätergruppen“, offenbar mit der Absicht, gegen die vermuteten „Rädelsführer“ zuletzt härtere Strafen auszusprechen.

Diese angeblichen Rädelsführer stehen morgen vor Gericht.


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