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PRESSEINFO

Nummer: 04/99

AutorIn: Gerit Ziegler

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 03.02.1999

8 Stunden Verhandlung ohne Ergebnis
Urteilsverkündung auf den 12.02.1999 verschoben

Am gestrigen 03.02.1999 wurde vor dem Amtsgericht Potsdam ein Verfahren gegen Mitarbeiter der Potsdamer und Berliner Kampagne gegen Wehrpflicht eröffnet. Nach achtstündiger Verhandlung wurde der Prozeß vertagt. Sie hatten 1995 das Truppendienstgericht Nord in Potsdam besetzt, um mit dieser Solidaritätsaktion den Totalverweigerer Lothar Lehmann zu unterstützen.

13 Personen waren als Zeugen der Staatsanwaltschaft geladen. Mit ihren widersprüchlichen Aussagen entkräfteten sie die erheblichen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft allerdings mehr, als daß sie sie stützten. Der Staatsanwalt zog deshalb auch einen Teil der Vorwürfe zurück und würdigte sogar, daß die Taten nicht „Selbstzweck“ waren, sondern aus der Motivation heraus begangen wurden, den Totalverweigerer Lothar Lehmann zu unterstützen, der sich bereits 84 Tage im Arrest und überdies im Hungerstreik befand. Christian Herz betonte, daß die Aktion vor 3 ½ Jahren die Absicht hatte, auf die unsinnige und rechtswidrige Praxis der Bundeswehr hinzuweisen, Totale Kriegsdienstverweigerer über Monate hinweg zu arrestieren. „Noch niemals hat in der Bundesrepublik ein Totalverweigerer unter dem Eindruck des Arrestes seine Gewissensentscheidung revidiert“, daher sei die Arrestierung Totaler Kriegsdienstverweigerer durch die Bundeswehr vom Charakter her Beugehaft.

Die Staatsanwaltschaft beantragte gegen Christian Herz von der Berliner Kampagne eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen je 30 DM wegen Hausfriedensbruch und Nötigung. Lutz Böde von der Kampagne Potsdam soll nach dem Willen des Staatsanwalts mit 90 Tagessätzen je 30 DM wegen Hausfriedensbruch, Nötigung, Verunglimpfung von Staatssymbolen, Widerstand gegen die Staatsgewalt und angeblicher Körperverletzung bestraft werden.

Die Urteilsverkündung wurde auf den 12.02.1999, 11.00 Uhr im AG Potsdam, Hegelallee 8, verschoben.

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