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PRESSEINFO

Nummer: 05/99

AutorIn: Gerit Ziegler

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 12.02.1999

Urteilsverkündung gegen Antimilitaristen
- Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft -

Heute am 12.02.1999 kam es zu einer Urteilsverkündung vor dem Amtsgericht Potsdam gegen Mitarbeiter der Potsdamer und Berliner Kampagne gegen Wehrpflicht.

Am ersten Tag wurde der Prozeß nach achtstündiger Verhandlung vertagt. Die Antimilitaristen hatten 1995 das Truppendienstgericht Nord in Potsdam besetzt, um mit dieser Solidaritätsaktion den Totalverweigerer Lothar Lehmann zu unterstützen.

13 Personen waren als Zeugen der Staatsanwaltschaft geladen. Mit ihren widersprüchlichen Aussagen entkräfteten sie die erheblichen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft allerdings mehr, als sie zu stützen. Der Staatsanwalt zog deshalb auch einen Teil der Vorwürfe zurück und würdigte sogar, daß die Taten nicht „Selbstzweck“ waren, sondern aus der Motivation heraus begangen wurden, den Totalverweigerer Lothar Lehmann zu unterstützen, der sich bereits 84 Tage im Arrest und überdies im Hungerstreik befand. Der Kampagnen-Mitarbeiter Christian Herz betonte, daß die Aktion vor 3 ½ Jahren die Absicht hatte, auf die rechtswidrige Praxis der Bundeswehr hinzuweisen, Totale Kriegsdienstverweigerer über Monate hinweg zu arrestieren. „Noch niemals hat in der Bundesrepublik ein Totalverweigerer unter dem Eindruck des Arrestes seine Gewissensentscheidung revidiert“, daher sei die Arrestierung Totaler Kriegsdienstverweigerer durch die Bundeswehr vom Charakter her Beugehaft.

Das Amtsgericht Potsdam verurteilte Christian Herz von der Berliner Kampagne zu einer Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen zu je 20 DM wegen Hausfriedensbruch. Lutz Böde von der Kampagne Potsdam wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 DM wegen Hausfriedensbruch und Verunglimpfung von Staatssymbolen verurteilt.

Genauso drastisch wie die Bundeswehr gegen Totale Kriegsdienstverweigerer vorgeht, geht die Staatsanwaltschaft gegen diejenigen vor, die gegen diese Willkür protestieren. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft mehr als das Dreifache an Strafe gefordert. Die Strafvorwürfe der Körperverletzung, Nötigung und Urkundenvernichtung wurden vom Gericht verworfen. Das Urteil bedeutet daher eine Ohrfeige für die Anklagevertretung, die mit der Inszenierung eines völlig überzogenen Prozesses und der Ladung von 13 Zeugen die Kosten unsinnig in die Höhe getrieben hat.


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