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PRESSEINFO
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Totalverweigerer Tilmann Heller:
Berufungsverhandlung am Freitag, 14. Mai 1999
Landgericht Berlin, Turmstraße 91, R. 105, 9:00 Uhr
Der totale Kriegsdienstverweigerer Tilman Heller (23) steht am Freitag vor dem Landgericht Berlin. Er war vom Amtsgericht Tiergarten im September 1998 zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden, da er der Einberufung zum Zivildienst im November 1997 in einem Altenheim in Frankfurt am Main nicht nachgekommen ist.
Tilman Heller trat im März 1999 von seiner Funktion als Mitglied des Berliner Landesvorstandes zurück und aus der Partei Bündnis 90/Die Grünen aus. Er wollte den rot-grünen Regierungskurs nicht länger mittragen. Anlaß hierfür war der von der Bundesregierung beschlossene erste Kriegseinsatz der Bundeswehr.
Tilman Heller wird in seiner Berufungsverhandlung die ihm vorgeworfenen Straftat, Zivildienstflucht, mit der „Regierungskriminalität der rot-grünen Koalition“ (Heller) vergleichen. Sowohl Teile der Bundesregierung als auch Tilman Heller verteidigen ihr Handeln aus Gewissensgründen. Allerdings bricht die Bundesregierung mit der Kriegsführung gegen die Bundesrepublik Jugoslawien geltendes Völker- und nationales Recht. Nach § 80 des Strafgesetzbuches wird bereits die Vorbereitung eines Angriffskrieges mit mindestens 10 Jahren Haft geahndet. Dies ist eine Muß-Regelung. Für totale Kriegsdienstverweigerer sieht das Zivildienstgesetz hingegen keine Strafuntergrenze vor. Obwohl Tilman Heller durch seine konsequente Haltung gegen Kriegsdienste keine gesellschaftlichen Nachteile zu verantworten hat, wurde er in erster Instanz zu fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Bundesregierung hingegen legitimiert mit dem Kriegseinsatz das Töten von Menschen. Allerdings sitzt nicht die Bundesregierung auf einer Anklagebank.
Weiterhin wird er vor dem Gericht zu den Parallelen zwischen Waffendienst und waffenlosem Kriegsdienst und zur arbeitsmarktpolitischen Problematik des Zivildienstes Stellung nehmen.
Kontakt:
Tilman Heller, über
Kampagne gegen Wehrpflicht, Ralf Siemens, (030) 61 50 05 30
Aktenzeichen: LG Berlin: 570-194/98, AG Tiergarten: 249 Ds 101/98
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Pressestelle
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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