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PRESSEINFO

Nummer: 28/99

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 10.08.1999

Geldstrafe für Aufruf zur Desertion
Einspruch eingelegt

Das Amtsgericht Berlin Tiergarten hat gegen Ralf Siemens eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 DM verhängt. Ihm wird als Verantwortlichen für ein Plakat vorgeworfen, mit Beginn des NATO-Angriffs auf Jugoslawien „Angehörige der Bundeswehr zur Desertion“ aufgefordert zu haben. Dieses Plakat der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär enthält die Textpassage „Desertiert aus allen kriegsführenden Armeen!“ Dies sei ein Aufruf zur rechtswidrigen Fahnenflucht. Daher sei der Straftatbestand der „öffentlichen Aufforderung zur Straftat“ nach § 111 Strafgesetzbuch erfüllt.

Gegen diesen Strafbefehl ist Einspruch eingelegt worden. In dem nun folgenden Prozeß werden wir darlegen, dass der NATO-Angriff gegen Jugoslawien völkerrechts- und somit grundgesetzwidrig gewesen ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 12. Juli 1994 herausgestellt, dass sich die Bundeswehr an Auslandseinsätzen beteiligen dürfe, wenn sie „im Rahmen und nach den Regeln“ eines Systems kollektiver Sicherheit erfolgen. Voraussetzung dafür wäre ein Mandat der Vereinten Nationen. Auch der NATO-Vertrag verpflichtet seine Mitgliedsstaaten zur Einhaltung der Charta der Vereinten Nationen.

Für den Angriff der NATO gegen Jugoslawien lag keine völkerrechtliche Grundlage vor. Weder gab es ein entsprechendes Mandat des Sicherheitsrates noch lag ein Angriff auf ein NATO-Staat bzw. auf einen anderen souveränen Staat vor. Da Völkerrecht über nationales Recht steht, ist die Beteiligung der Bundeswehr auch grundgesetzwidrig gewesen.

Soldaten der Bundeswehr dürfen Befehle nicht befolgen, die das Völkerrecht verletzen. Deshalb wäre ein Aufruf zur Desertion an die am NATO-Krieg beteiligten Soldaten der Bundeswehr keine Aufforderung zur Straftat, sondern ein Aufruf zum gesetzestreuen Verhalten und bliebe somit straffrei.

Um die notwendige Ruhe an der Heimatfront herzustellen, wird antimilitaristische Kritik kriminalisiert. Bereits am 14. April 1999 wurde Anzeige erstattet. Daraufhin wurden am 15. Juni 1999 die Räume der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär durchsucht. Ralf Siemens übernahm die Verantwortung für dieses Plakat.

Pressestelle

Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029