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PRESSEINFO

Nummer: 30/99

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 13.08.1999

TKDV-Prozess
Berufungsverhandlung gegen
Christof Haug vertagt

Heute begann vor der 70. Strafkammer am Landgericht Berlin

die Berufungsverhandlung gegen Christof Haug. Nach fast vierstündiger Verhandlung wurde der Prozess auf Dienstag, 17. August, 13:30 Uhr (Saal 731) vertagt.

Christof Haug wurde am 26. Juni 1998 vom Amtsgericht Tiergarten wegen Fahnenflucht und dreimaliger Befehlsverweigerung zu 11 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Diese Strafe ist das härteste Urteil gegen einen Totalen Kriegsdienstverweigerer seit Wiedereinführung der Wehrpflicht in Berlin 1990. Das Strafmaß der ersten Instanz liegt um einen Monat höher als die Dauer des Wehrdienstes.

Zu Beginn der heutigen Verhandlung haben Christof Haug und sein Rechtsanwalt Jörg Czech einen Antrag auf Aussetzung der Verfahrens gestellt. In ihrer Begründung verwiesen sie auf den Beschluss der Potsdamer Landgerichts vom März 1999. In einem Prozess gegen den Totalen Kriegsdienstverweigerer Volker Wiedersberg gelangte das Gericht zur Überzeugung, die Wehrpflicht sei verfassungswidrig und rief das Bundesverfassungsgericht an. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Das Berliner Landgericht lehnte diesen Antrag nach kurzer Unterbrechung ohne Begründung ab. Abgelehnt wurde ebenfalls der Antrag von Christof Haug, den Jurastudenten Volker Wiedersberg als Verteidiger zuzulassen.

Vor dem Landgericht bestätigte Christof Haug die äußeren Umstände der gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Er machte nochmals deutlich, dass für ihn die Wehrpflicht verfassungswidrig ist. Er legte dar, in welcher Weise die Wehrpflicht massiv Grund- und Persönlichkeitsrechte verletzt. Daher sei sein konsequentes Verhalten gegen die Wehrpflicht verfassungskonform und nicht zu bestrafen.

Christof Haug, dessen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung abgelehnt worden war, folgte seinem Einberufungsbescheid im Januar 1996 nicht. Erst im September jenes Jahres fassten ihn Feldjäger in Süddeutschland und brachten ihn in die Eutiner Kaserne. Dort blieb er in Zivil und verweigerte alle ihm erteilten Befehle. Nach insgesamt 53 Tage Arrest erhielt er ein Dienstverbot.

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