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PRESSEINFO

Nummer: 34/99

AutorIn: Ulrike Gramann

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 26.10.1999

Empfehlung an den Europäischen Gerichtshof bringt Wehrpflicht ins Wanken

Das grundgesetzliche Verbot des Diensts von Frauen in Kampfeinheiten der Bundeswehr ist nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht rechtmäßig. Wie der Generalanwalt Antonio La Pergola heute erklärte, ist dieses Verbot nicht mit den Gleichbehandlungsrichtlinien der EU vereinbar.

Anlass des Spruchs ist der Fall von Tanja Kreil, die sich 1996 als Freiwillige Instandsetzungs-Elektronikerin bei der Bundeswehr beworben hatte. Frauen dürfen jedoch nach bisher geltendem Recht bei der Bundeswehr lediglich im Sanitäts- und Militärmusikdienst beschäftigt werden. Der jetzige Spruch des Generalanwalts ist ein Entscheidungsvorschlag für das endgültige Urteil, das der EuGH im kommenden Jahr fällen wird. Erfahrungsgemäß wird es dem Spruch des Generalanwalts folgen.

Dieser könnte sich als Anfang vom Ende der bundesdeutschen Wehrpflicht erweisen. Denn wenn Frauen als Freiwillige das gleiche Recht auf ihnen attraktiv erscheinende Jobs bei der Bundeswehr haben, werden natürlich Männer ebenfalls die Gleichbehandlung von Frauen im Punkt der Wehrpflicht fordern, mit Recht und mit guter Aussicht auf Erfolg. Die Bundeswehr gerät dadurch in Zugzwang: Ihr hoher Personalbestand ist mit dem derzeitigen so genannten Verteidigungsauftrag, sprich: weltweitem Intervenieren durch kleine, aber hoch qualifizierte Einheiten, schon jetzt nicht zu vereinbaren. Es wird in den nächsten Jahren nicht um Erweiterung, sondern um Reduzierung der Soldatenzahlen gehen.

Eine weitere Öffnung der Bundeswehr für Frauen mag zwar ein Schritt zur Gleichstellung sein, der Emanzipation wird es jedoch nicht dienen, wenn Frauen nun auch in der Armee gehorchen lernen. Das Töten auf Befehl wird nicht humaner werden, wenn es in Zukunft vermehrt von Frauen ausgeführt werden sollte.

Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär nimmt die Entscheidung des Europäischen Generalanwalts zum Anlass, erneut Gleichbehandlung zu fordern: Waffenverbot für Frauen und Männer!

Pressestelle

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