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PRESSEINFO
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Prozesswelle gegen Kriegsgegner rollt an
Aufrufe zur Desertion werden verhandelt
Während des Krieges der NATO gegen Jugoslawien haben Menschen in unterschiedlicher Weise Soldaten dazu aufgerufen, sich nicht an den Kriegshandlungen zu beteiligen. Die Aufrufe reichten von Aufforderungen, den Kriegsdienst zu verweigern bis hin zur Desertion.
Bundesweit laufen gegen mindestens 60 Kriegsgegner Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der „öffentlichen Aufforderung zu Straftaten“ nach § 111 Strafgesetzbuch (StGB), da dies eine Aufforderungen zur rechtswidrigen Fahnenflucht sei. Über 20 Betroffene erhielten bisher einen Strafbefehl. Alle Beschuldigte haben dagegen Einspruch eingelegt.
Ein in der Berliner Tageszeitung taz am 21. April veröffentlichter Aufruf führte zu Ermittlungsverfahren durch die Berliner Staatsanwaltschaft gegen alle 28 erstunterzeichnenden Personen. Soldaten der Bundeswehr wurden in diesem Aufruf aufgefordert, ihre weitere Beteiligung am Krieg zu verweigern. Ein Großteil der Unterzeichner hat inzwischen Strafbefehle erhalten. Geldstrafen in Höhe von insgesamt 2400 bis 7500 DM sind darin festgesetzt worden. Gegen diese Strafbefehle haben die Beschuldigten Einspruch eingelegt. Daher werden in den nächsten Monaten zahlreiche Prozesse gegen Kriegsgegner in Berlin durchgeführt.
Auftakt dieser Prozesswelle wird am
Donnerstag, 4. November 99, um 10 Uhr
Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Turmstr. 91
Raum I 370
gegen den Offenbacher Dr. Winfried Kerntke sein.
Er hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen eingelegt.
Am 10. Dezember 1999 wird der Prozess gegen Ralf Siemens vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten eröffnet. Gegen ihn wurde ein Strafbefehl in Höhe von 1200 DM verhängt, gegen den er Einspruch eingelegt hatte. Ihm wird vorgeworfen, als Verantwortlicher für ein Plakat der Berliner Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär „Angehörige der Bundeswehr zur Desertion“ aufgefordert zu haben. Dieses Plakat enthält die Textpassage „Desertiert aus allen kriegsführenden Armeen!“.
In allen Prozessen wird es um die Frage gehen, ob die Aufforderung an Soldaten der Bundeswehr, sich der Kriegsbeteiligung zu entziehen, eine Straftat beinhaltet. Der NATO-Angriff auf den souveränen Staat Bundesrepublik Jugoslawien war und ist nach Auffassung der großen Mehrheit von Völkerrechtsexperten völkerrechtswidrig und somit auch grundgesetzwidrig gewesen. Deshalb hätten Soldaten der Bundeswehr entsprechend dem Soldatengesetz und ihrem Eid die Beteiligung an diesem Krieg verweigern müssen. Da sie es nicht taten, gehören sie ebenso angeklagt wie die politischen Entscheidungsträger, und nicht die, die diesen Krieg entschieden ablehnten und Soldaten zum gesetzestreuen Verhalten aufgefordert haben.
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Pressestelle
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
Kopenhagener Str. 71 - 10437 Berlin
Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029 |
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