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PRESSEINFO
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Nummer: 36/99
AutorIn: Ulrike Gramann, Ralf Siemens
eMail: info@Kampagne.de
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Datum: 04.11.1999
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Auftaktprozess wegen Aufruf zur Desertion: Freispruch
Heute fand vor dem Berliner Amtsgericht der erste einer Reihe von Prozes-sen gegen Personen statt, die nach Beginn des Angriffs gegen Jugoslawien Bundeswehrsoldaten zur Desertion aus der kriegführenden Truppe aufgerufen hatten. Der Angeklagte Dr. Wilfried Kerntke erklärte vor dem Gericht, dass er sich aus der Überzeugung, der Angriff der Nato sei völker-rechtswidrig und die Soldaten seien deshalb zur Desertion verpflichtet, an einem solchen Aufruf beteiligt und ihn unterzeichnet hatte. Dieser Aufruf war am 21. April 1999 in der Berliner Tageszeitung taz veröffentlicht worden.
Dr. Wilfried Kerntke wurde freigesprochen, da der ausführlich begründete Aufruf nach Auffassung der Richterin durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Es sei unsinnig, so die Richterin, eine Argumentation zwar führen, aber die logisch daraus folgende Handlung – hier die Fahnenflucht – dann nicht mehr benennen zu dürfen. Damit distanzierte sie sich auch von einem Beschluss des Landgerichts Berlin. Darin wurde den UnterzeichnerInnen zugemutet, vor Unterzeichnung des Aufrufs erst die juristische Klärung abzuwarten, ob der Krieg rechtens sei oder nicht.
Die Richterin maß der Frage der Völkerrechtswidrigkeit keine grundsätzliche Bedeutung bei und drückte sich auf diese Weise davor, in dieser Frage Stellung zu beziehen. In den folgenden zahlreichen Prozessen gegen KriegsgegnerInnen werden die Gerichte dieser grundsätzlichen Frage freilich nicht ausweichen können.
Der eigentliche politische und jetzt auch juristische Skandal besteht darin: Menschen, die zum Niederlegen der Waffen aufgerufen haben, stehen vor Gericht; diejenigen aber, die durch ihr politisches Handeln völkerrechts- und somit grundgesetzwidrig Krieg geführt haben, sitzen nach wie vor in der bundesdeutschen Regierung.
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