Home
Kampagne
Wehrpflichtinfos
Spenden
Materialien
Verein
Links

   


Kampagne gegen
Wehrpflicht, Zwangs-
dienste und Militär

Kopenhagener Str. 71
10437 Berlin

Kontakt
 
 
 
 
Presse

Presse 2008
Presse 2007
Presse 2006
Presse 2005
Presse 2004
Presse 2003
Presse 2002
Presse 2001
Presse 2000
Presse 1999
Presse 1998
Presse 1997
Presse 1996
illoyal
Presseberichte
 
 
 

PRESSEINFO

Nummer: 38/99

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 19.11.1999

Freispruch für Desertionsaufruf

Der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck ist heute vom Vorwurf der Aufforderung zu Straftaten freigesprochen worden. Der Richter Modrowics am Amtsgericht Tiergarten sah in dem von dem Angeklagten unterzeichneten „Aufruf an alle Soldaten der Bundeswehr, die am Jugoslawienkrieg beteiligt sind“ keine Straftat. Dieser Aufruf wurde in der Berliner Tageszeitung taz am 21. April veröffentlicht. In ihm wurden Soldaten aufgefordert, ihre Einsatzbefehle zu verweigern und sich von der Truppe zu entfernen, da der Kosovo-Krieg völkerrechts- und somit grundgesetzwidrig sei.

Der Richter verwarf die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe, mit diesem Aufruf seien Soldaten zur Gehorsamverweigerung und zur Fahnenflucht aufgefordert worden. Da es aus „guten Gründen“ Zweifel an der völkerrechtlichen Grundlage des NATO-Einsatzes gibt, wäre, so der Richter, die Beteiligung der Bundeswehr daran auch völkerrechtswidrig und somit grundsätzlich rechtswidrig gewesen. Da Soldaten aber rechtswidrige Befehle nicht befolgen brauchen, könne eindeutig die Aufforderung zur Gehorsamsverweigerung auch nicht strafbar sein. Die wörtliche Aufforderung „Entfernen Sie sich von der Truppe!“ im Aufruf müsse im Kontext zum ausführlichen Aufruftext gelesen und verstanden werden. Wenn Soldaten aufgefordert werden, ihre Beteiligung an einem rechtswidrigen Einsatz durch Entfernen zu beenden, ist dies keine Straftat. Denn dann sei es legitim, dass sich Soldaten beispielsweise aus einem fremden Staatsgebiet entfernen.

Kritik übte der Richter an der Staatsanwaltschaft. Der Aufruf sei auch als eine Meinungsäußerung zu werten. Ein Rechtsstaat „muss diese Meinungsäußerung zulassen können und müssen.“ Es sei eine „bedauerliche Ressourcenverschwendung“, die 28 Erstunterzeichner dieses Aufrufs mit Strafverfahren zu überziehen.

Grundsätzlich merkte der Richter an, dass es nicht Aufgabe eines Amtsgerichtes sein kann, über die Frage der Völkerrechtmäßigkeit des NATO-Angriffs zu entscheiden. Diese Frage würde möglicherweise erst in einigen Jahren durch höhere Gerichte entschieden werden. Sollte abschließend der Einsatz der Bundeswehr als juristisch als rechtsmäßig gelten, könne sich daraus aber keine Bestrafung für den Angeklagten ableiten. Denn zum Zeitpunkt des Aufrufs ist diese Frage, so der Richter, umstritten und der Angeklagte hätte aus einer Unschuldsvermutung heraus gehandelt.

Wolfgang Kaleck erhob gleichfalls schwere Vorwürfe an die Berliner Staatsanwaltschaft. Es gäbe genügend Anhaltspunkte, dass sich Regierungsvertreter und Soldaten strafbar gemacht hätten. Der Angriff der NATO sei nicht nur durch das geltende Völkerrecht nicht gedeckt gewesen, sondern auch die Art der Kriegsführung habe gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen. Die Bombadierung ziviler Einrichtungen und gegen die Umwelt verstoßen gegen die Zusatzprotokolle zur Genfer Konvention. Nicht die Unterzeichner, sondern die Verantwortlichen für den rechtswidrigen Angriff müssen vor Gericht.

Bundesweit laufen gegen mindestens 60 KriegsgegnerInnen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der „öffentlichen Aufforderung zu Straftaten“ nach § 111 Strafgesetzbuch. Die Beschuldigten hätten Soldaten zur rechtswidrigen Fahnenflucht und/oder Gehorsamsverweigerung aufgerufen. In zwei vorangegangenen Verfahren vor dem Amtsgericht Berlin gab es einen Freispruch und eine Verurteilung zu einer Geldstrafe.

Pressestelle

Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
Kopenhagener Str. 71 - 10437 Berlin
Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029