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PRESSEINFO
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Totalverweigerer vor Gericht
Berufungsverhandlung gegen Tilman Heller
Freitag, 26.11.1999, 9.00 Uhr, Raum 105
Landgericht Berlin, Turmstraße 91 (Tiergarten)
Am kommenden Freitag findet die Berufungsverhandlung gegen Tilman Heller statt. Er war im Mai 1998 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer fünf-monatigen Haftstrafe wegen seiner totalen Kriegsdienstverweigerung verurteilt worden. Er hat die Einberufung zum Zivildienst im November 1997 nicht befolgt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, da die Richterin Breyer von einer konsequenten Einstellung ausgeht: "Eine günstige Sozialprognose ist dem Angeklagten - zumindest im Hinblick auf neue einschlägige Taten - nicht zu stellen." Eine zunächst im Mai 1999 angesetzte Berufungsverhandlung wurde kurzfristig wegen Verschwindens der Akten abgesagt.
Tilman Heller lehnt den Zivildienst als einen Kriegsdienst ohne Waffe aus Gewissensgründen grundsätzlich ab. Auch arbeitsmarktpolitische Gründe sprechen gegen den Ersatzdienst: "Warum sollen unausgebildete Jugendliche alte Menschen pflegen, während motivierte AltenpflegerInnen arbeitslos sind?" so der Diplom-Politologe, der in ein Altenzentrum einberufen wurde.
In der bevorstehenden Hauptverhandlung am Landgericht wird Tilman Heller und sein Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck neben grundsätzlichen friedens- auch arbeitsmarktpolitische Argumente gegen die Wehrpflicht vorbringen. Wie bereits vor dem Amtsgericht wird durch den Angeklagten erneut die Verfassungswidrigkeit der Wehrpflicht thematisiert. Das Landgericht Potsdam hatte im März 1999 ein Verfahren gegen einen Totalverweigerer ausgesetzt, da es von der Verfassungswidrigkeit der Wehrpflicht überzeugt ist und diese Frage zur Überprüfung an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet hat.
Heller war früher Vorstandsmitglied der Berliner Grünen. Zu Beginn des NATO-Angriffs auf Jugoslawien ist er aus der Partei ausgetreten. In dieser Partei wird inzwischen über die „Einrichtung eines sozialen und zivilen Dienstes für Männer und Frauen“ (http://www.gruene-berlin.de/stach_arg/119/berlinerthesen.html) nachgedacht.
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