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PRESSEINFO

Nummer: 42/99

AutorIn: Michael Behrendt

eMail: info@Kampagne.de
Datum: 01.12.1999

Justizposse Vierter Akt.
Prozess gegen Kriegsgegner wegen Aufruf zur Desertion

Heute wurde die Hauptverhandlung wegen Aufruf zu einer Straftat nach § 111 Strafgesetzbuch gegen Dr. Wolfgang Hertle eröffnet. Wolfgang Hertle ist Politologe und erster Vorsitzender des „Archiv Aktiv“ in Hamburg. Während des Krieges der NATO gegen Jugoslawien hat er Soldaten dazu aufgerufen, sich nicht an den Kriegshandlungen zu beteiligen. Er hatte einen entsprechenden Aufruf, der in der Berliner Tageszeitung taz am 21. April veröffentlicht wurde, unterschrieben.

Der Prozess begann mit 45 Minuten Verspätung. Nach den gelangweilten Ausführungen der Staatsanwältin Jäger, konnte Dr. Hertle nur zwei Sätze ausführen. Richter Herkewitz unterbrach ihn und ermahnte den Angeklagten zur zügigen Ausführung. Sein Rechtsanwalt Ehrig erhob dagegen Einspruch. Seinem Mandanten, Dr. Hertle, müsse die Gelegenheit zur ausführlichen Stellungnahme gegeben werden. Hierauf wurde die Hauptverhandlung unterbrochen und auf April 2000 verschoben.

Der Richter hatte sich im Vorfeld nicht mit der Materie beschäftigt und nur eine halbe Stunde zur Verhandlung angesetzt. Es konnte somit heute nicht geklärt werden, ob der NATO-Angriffskrieg dem Völkerrecht widerspricht und daher die Ermittlungsverfahren gegen alle Erstunterzeichner mit einem Freispruch enden müssten. Ebenso konnte nicht geklärt werden, ob die Regierungsvertreter, und mit Ihnen die militärischen Befehlshaber, sich durch ihre Kriegsbeteiligung strafbar gemacht haben.

Hintergrund der Prozesse sind Ermittlungsverfahren durch die Berliner Staatsanwaltschaft gegen alle 28 erstunterzeichnenden Personen. Soldaten der Bundeswehr wurden in diesem Aufruf aufgefordert, ihre weitere Beteiligung am Krieg zu verweigern. Ein Großteil der Unterzeichner hat inzwischen Strafbefehle erhalten. Geldstrafen in Höhe von insgesamt 2400 bis 7500 DM sind darin festgesetzt worden. Gegen diese Strafbefehle haben die Beschuldigten Einspruch eingelegt. Daher werden in den nächsten Monaten zahlreiche Prozesse gegen Kriegsgegner in Berlin durchgeführt.

Am 10. Dezember 1999 wird der Prozess gegen Ralf Siemens vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten eröffnet. Gegen ihn wurde ein Strafbefehl in Höhe von 1200 DM verhängt, gegen den er Einspruch eingelegt hatte. Ihm wird vorgeworfen, als Verantwortlicher für ein Plakat der Berliner Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär „Angehörige der Bundeswehr zur Desertion“ aufgefordert zu haben. Dieses Plakat enthält die Textpassage „Desertiert aus allen kriegsführenden Armeen!“.

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