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PRESSEINFO

Nummer: 44/99

AutorIn: Ralf Siemens

eMail: info@kampagne.de
Datum: 08.12.1999

Prozess wegen
Anti-Kriegsplakat der Kampagne


Freitag, 10.12.99, 10.30 Uhr, Raum II 672

Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Turmstraße 91

Vor dem Hintergrund des NATO-Angriffs auf Jugoslawien hat die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär Anfang April ein Anti-Kriegsplakat herausgegeben. Unter der Überschrift „Es gibt viel zu tun. Packen wir`s an: Ja. Morden.“ befinden sich die Portraits der für den Angriffskrieg der NATO verantwortlichen bundesrepublikanischen Politiker (Schröder, Scharping, Fischer). Das Plakat endet mit den Aufforderungen „Kriegsdienste verweigern! Desertiert aus allen kriegsführenden Armeen“!

Damit habe die Kampagne öffentlich „Angehörige der Bundeswehr zur Fahnenflucht“ aufgerufen, so die ermittelnde Berliner Staatsanwaltschaft.

Am 15. Juni 1999 haben mit richterlichem Beschluss Staatsanwälte in Begleitung von etwa 10 Beamten des Staatsschutzes unser Büro durchsucht. Es wurden sechs Plakate beschlagnahmt. Weitere Beweismittel wurden nicht gefunden.

Der während der Durchsuchung anwesende Mitarbeiter der Kampagne,

Ralf Siemens hat die Verantwortung für dieses Plakat übernommen. Er erhielt am 22. Juli 1999 einen Strafbefehl über 40 Tagessätze zu je 30 DM, da mit dem Plakat „unter anderem die an dem Kosovo-Einsatz beteiligten Angehörigen der Bundeswehr zur Desertion aufgefordert“ wurden. Dagegen hat er Einspruch eingelegt. Am 10. Dezember 1999 wird der Prozess gegen Ralf Siemens eröffnet.

In umfangreichen rechtlichen und politischen Stellungnahmen werden Ralf Siemens und sein Rechtsanwalt, Dr. Matthias Jahn, vor dem Gericht darlegen, dass dieser Desertionsaufruf keine Straftat ist. Der NATO-Angriff gegen Jugoslawien war völkerrechts- und somit auch grundgesetzwidrig. Deshalb hätten Bundeswehr-Soldaten ihre Beteiligung an diesem Krieg verweigern müssen. Das Soldatengesetz schreibt ausdrücklich vor, dass Befehle, die eine Straftat beinhalten, nicht befolgt werden dürfen. Auf die Anklagebank gehören demnach die kriegsführenden und kriegsunterstützenden Soldaten, da sie gegen geltendes Recht verstoßen haben, und nicht die, die diesen Krieg entschieden ablehnten und Soldaten letztlich zum rechtsmäßigen Verhalten aufforderten. Es ist zu prüfen, inwieweit die verantwortlichen Politiker zur Rechenschaft gezogen werden können.

Pressestelle

Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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Tel: 030/44013014 - Fax: 030/44013029