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PRESSEINFO

Nummer: 45/99

AutorIn: Ulrike Gramann

eMail: info@kampagne.de
Datum: 10.12.1999

Amtsgericht Berlin-Tiergarten:
Es war doch Krieg!

Das Berliner Amtsgericht stellte heute fest, dass es sich bei dem Nato-Angriff gegen Jugoslawien um Krieg gehandelt hat, nicht etwa, wie die Bundesregierung beschönigend behauptet, um „Luftschläge“ oder einen „humanitären Einsatz“.

Anlass dieser Feststellung war der Prozess wegen Aufrufs zu Straftaten gegen Ralf Siemens von der Berliner Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär. Auf einem Plakat hatte die Kampagne vor dem Hintergrund des Nato-Angriffs alle Soldaten kriegsführender Armeen aufgefordert: „Kriegsdienste verweigern! Desertiert aus allen kriegsführenden Armeen“! Ralf Siemens hatte die Verantwortung für dieses Plakat übernommen.

Um zu beurteilen, ob das inkriminierte Plakat einen Aufruf zu Straftaten darstellt, muß geprüft werden, ob es sich bei einer Desertion von Nato- bzw. Bundeswehrsoldaten aus dem Einsatz gegen Jugoslawien tatsächlich um eine Straftat gehandelt haben würde. Schließlich sind Bundeswehr-Soldaten aufgrund des Soldatengesetzes ausdrücklich verpflichtet, Befehle dann zu verweigern, wenn sie eine Straftat beinhalten.

Siemens‘ Verteidiger Dr. Matthias Jahn stellte dazu den Beweisantrag, Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping als Zeugen zu befragen, ob er einen Einsatzbefehl für Kriegshandlungen gegen Jugoslawien gegeben hat. Richter Warnstädt lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, Scharping brauche dazu nicht befragt werden, denn es sei schlicht wahr und ihm bekannt, dass es sich um einen Krieg gehandelt habe. Dieser Feststellung widersprach nicht einmal Oberstaatsanwalt Dalheimer. Auch den Antrag, Scharping danach zu befragen, ob die HARM-Rakete, die ein Haus der bulgarischen Ortschaft Gorna Bania zerstörte, von einem bundesdeutschen Tornado abgefeuert worden sei, lehnte der Richter mit derselben Begründung ab. Demzufolge haben sich Bundeswehrsoldaten an strafbaren Handlungen – Körperverletzung, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion – beteiligt.

Ungeachtet dieser Einsichten verurteilte Richter Warnstädt Ralf Siemens zu 10 Tagessätzen à DM 30,-. Er folgte damit nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine deutlich höhere Geldstrafe verlangt hatte. Oberstaatsanwalt Dalheimer betonte vor allem seine Position, die Äußerung sei durch das grundgesetzliche Recht auf freie Meinungsäußerung auf keinen Fall gedeckt, weil das Interesse der Öffentlichkeit auf freie Meinungsbildung im Falle der brisanten Frage des Kriegseinsatzes gegen Jugoslawien und der damit verbundenen Aufrufe zur Desertion zurückstehen müsse.

Pressestelle

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